wclchcr ()hcrscluilt\ p /ii ahsolx ieren war, uni die /ugangshereehrigung zuni jurasrudiuni zu erlangen. Bis ins lerzre Orirtel des ly. lahrhunderrs liinein war dies unsrreirig niir das altsprachliche (i\ innasiuni, wälirend das iKs'y eingefuhrtc Realgvninasiuni (niir weniger Latein- und (ihne Alr-Cjriechisehunterrichr) und die ah 1SK2 gegriindeten Oherrealschulen (kaum nder kein Latein, kein Alt-Cirieehiseh) lediglieh auf das Studium teehniseh-naturwissenschattlieher oder neusprachlieher I'iieher \orhereiteten. lAst iyo2 wurde die (ileiehrangigkeit aller drei Sehulahsehliisse tiir die /ulassung zum Jurastudium festgelegt/' l^egimstigt wurde dieser Sehritt aul.ier durch das Inkrafttreten des B(jB und den sprunghatten Anstieg der den realen 1'ächern \ erpflichteten Oherscluden, die inshesdiidere der Ahlrisung der alten Weltsprache Latein dureli die moderne W’eltspraehe Idigliseh Reclinung trugen, nieht zuletzt dureh den Druek des Kriegsministeriums, das sieh da\on eine liessere X ersorgung seiner als “Realisten” eingestuften Kadetten erhoftte/ Am Inule der Weimarer /eit hetrug der Anteil der “realistiseh” \orgehildeten Priitlinge im Assessorexamen hereits %d" Dahei zeigte sieh, sehr zur \ erärgerimg der Befurworter altsprachlicher Cjvmnasien, dass die Art der ahsoh ierten Ohersehule aufden ILxamenserhilg nur geringen Kintluss hatte und diesen aueh noch \or allemzu (iunsten der Realg\'mnasiasten: Diese \ erzeiehneten \on alien ILxamenskandidaten sownhl die niedrigste Durchfallqiuite als aueh den höehsten Prnzenrsatz \on Spitzenexamen, getolgt jeweils \on den Altspraehlern, am sehleehtesten sehnitten die Oherrealsehuler ah. ' d'ypiseh ftir die W'eehselhaftigkeit der /ielsetzung \ ieler Retormen auf dem (lehiet der Juristenaushildung ist dagegen die Linstellung Z(8 Gemeinsame Bekanntmachung des Justiz- und Unterrichtsministersvom 1.2,1902. preuB. )MBI 1902, S. 30. 49 Vgl. etwa das Schreiben des Kriegsministers an alle anderen Staatsministerien vom 10.3.1900, Geh. StaatsA PK Berlin, Rep. 84a, Nr. 4984, Bll. 64 ff. 50 Vgl. die Ubersichten bei I. Ebert, aaO., S. 97 f. 51 Eine genaue Aufschlusselung findet sich in den Jahresberichten des Prasidenten des juristischen Landespriifungsamtes fiir 1931 (preuB. )MBI 1932. S. 40), fiir 1932 (preuB. )MBI 1933, S. 29) und 1933 (D) 1934. S. 244). 268
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=