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hinjjen Kontinuitär der zu den eiiizelnen Streirtragen ausgetauseluen Arguinente zwangsläutlg her\'orruft, erscheinr es dalier lohnend, iin Rahnien einer \ eransralrung iiher die jurisrenaushildiinu ini Ostseerauni das \ ()r iiher i^o Jahren in Preul.km tesrgelegre Aushildungsswsrein und seine Weirerenrwieklung in der Praxis einer näheren Petraehrung zu unterziehen. I. Die Ausgcstaltung der Juristenausbildiing iniJACj von 1869 /unäehst einnial: Die preul.^iselie Jurisrenaushildung herrat nie nur Preul.KMi. \ iele kleinere deutsehe Sraaren ersparten sieh schon triih, späresrens aher ali dem Inkratrrreren des (ieriehrsxertassungsgeserzes iiSyy, den Aufwand der Organisation eines praktiselien \orhereirungstliensres und der Idnriehrung xon sraatliehen Pridungsbehörden, indem sie ihrenjuristennaehwuehs zu diesem /week naeh PreuI.Wm entsandten. I lierzu gehörten aueh, um nur einige norddeutsche ik'ispiele zu nennen, die Stadtsraaten Liibeek, 1 lainburg und Bremen.' Aber aueh litauisebejuristen unterzogen sieh zeitweise nieht selten, weitgebend den preul.nseben gleiebgestellt, der imJACl ton i(S6y xorgesehenen .Vusbildung. Da die im (jeriebtsxertassungsgesetz xon i8^y niedergelegren (irundstrukturen der juristenauslnldung sieh sehr stark am preul.xisehen Modell orientierren, galt dies fiirdie /eit naeli dessen Inkralttreten mit gewissen IVmsehränkungen sogar aueh tiir die deutseben Staaten, die sieh insotern formal ihre Idgenständigkeit bewahrten. Markantes Kennzeiehen der preul.xisehen Juristenausbildung war zunächst einmal deren .\utteilung: Die erste Phase bestand aus einem 6 Vgl. die Zusammenstellung der Vereinbarungen uber den Anschluss an das preuBische Ausbildungssystem bei: g. mollat. Die juristischen PrLifungen und der Vorbereitungsdienst zum Richteramte, Sammlung der in den deutschen Bundesstaaten geltenden Vorschriften (Berlin 1886), S. 23 ff. 7 Zu den Bedingungen hierfur vgl. die RundverfLigung vom 7.12.1928, abgedruckt bei curt zimmer/friedrich klee. Die juristische Ausbildung in PreuBen. Zusammenstellung der Gesetzesund Verwaltungsvorschriften Liber Rechtsstudium, juristische PrLifungen und Vorbereitungsdienst nebst erläuternden Bemerkungen, 5. Auflage (Berlin 1930), S. 10 f.

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