1 leutziiragc - cia Biicher alien Srudenren zugänglich seicn - ware es jedoeh nur richtig, als w ichrigsren Punkr der Lni\ ersitärsrefdrin des Aurors “das Xutzlose der \brlesiingen” ahzuschaden und damir die Protessoren von der “iiherflussigen Miilie, diirch \brlesiingen zii unterrichten” zu hefreien.’*' Ian Student miisse doch, laut Meinung des \ erfassers, nur wissen “welelie Kenntnisse er ftir den /week, den er vertolgt, erwerhen muss und hei welchen \ertassern er diese Kenntnisse am \ollstiindigsten mitgeteilt fmdet”, umseine Xoten zu erreiehen. Die Pflichten des Professors sollten also erledigt sein, sohald er den Studenten ein angemessenes Pensum an llandhiiehern und Kompendien angewiesen hahe, und öffentliehe \brlesungen seien dann nur eine \ersclnvendung von /eit und (ield. ' Olivecrona teilte die Ansieht des \erfassers fiber den pädagogischen Wert der \ orlesung nicht. In W’irkliclikeit sei der “miindliche, lebentlige \brtrag” eine norwendige Ingredienz im wissenschaftlicben l^ildungsprozess. I'.s ergäbe sich nämlicb erst in diesem /.usammenbang, dass der Student direkten Kontakt mit dem l-'orscher, dass er Impulse zu eigenem, selbständigem Studium bekomme. Im besten I'alle kfinne die \brlesung notwendige “Anleitung zum Selbststudium, Richtung zu einemernstlichen Streben naeh der Kenntnis der Wabrheit” geben und “die unablässige Liebe zur wissenscbaftlichen I'orschung erwecken.” In einerjuristenausbildung, die nach den lA'tbrdernissen der W'issenschafr organisiert ist, sei die \brlesungsform daher unverzichtbar; denn nur der persfinliehe Kontakt kfinne, laut Oliveerona, dem zukiinftigen Juristen die wissenschaftliehe Dimension des Rechts \ ermitteln. Auch der zweite d'eil des Reformvorschlags - die borderung, dass die L nieersitäten die /.ahl der Lehrstiihle an den I'akultaten \ erringern sollten - gab Ausdruck fiir eine allgemein wissenschaftsund theoriefeindliche lanstellung gegenfiber heiheren Studien. \ om 20 A. A., ibidem. 21 Der Verfasser des kritischen Pamphlets fiigte jedoch hinzu, dass auch weiterhin jedes Semester einige Vorlesungen gehalten werden sollten, “zum Behufe angenehmer Zerstreuung fur den fleifiigen Studenten”! A. A., S. VI. 22 A. A., S.V. ^41
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