RSK 6

anwendhares - Könneii. Im Borcich dcr Rechtswissenschafr hedcutete dies, dass die wisseiischartliche Dimension des Reehrs, das Xaturrecht, dnreh ein positix reehtliches Srudinmersetzr werden solke. Im Cieiste der AiitlsUirung verwendete man mit IVeude das ILpitheron “Schule”', nm die prakrisehe .\usrichrung der neuen Leliransralren und die Distanzierung \on der weltahgewandten Attitude, \on der man meinte, dass sie tias Uni\ ersitätslehen prägte, zu hetonen. Es war ganz einfach die I Vage, inwieweit der juristisehen I'akultat - aus dem (iesiehtspunkt der Cjesellsehaft - noch eine IXistenzhereclirigung zugesproehen werden konnte. Idne negatite Antwort aut diese I'rage härte entweder eine Sehlielkmg der juristischen I'aktdtaten oder deren L niwandlung in “Reclitssehulen” zur Eolge geliaht. Die Wende kam, was die Eakidtät in Uppsala hetrifft, erst als Chirl jolian Schh ter seine Professur an der juristisehen I'akultat antrat. Die Ankunft Chirl Johan SehE ters an der Unix ersität Uppsala markierte, Olixecrona zufolge, den Beginn einer neuen Ixpoche in der (ieschichte der sehxxedisehen juristenaushildung. Im Ciegensatz zu seinen Norgängern, deren Anstrengungen im positixen Recht sich darauf heschränkten, den vStudenten kurze “IxrkUirungen zu den hesonderen Balken* im (lesetz”'" zu gehen, gab Schlx ter Impidse zu “einem mehr xx issenschaftlichen Studium”' desgeltenden Reehrs. Sehivters \brlesungen galten zxxar nur der sehxxedisehen Reehtsgeschiehte, aher im Idnklang mit dem Pnxgramm der deurschen historisehen Rechrsschule gait dieser Unterricht eher der Ihitxx icklung des Rechts zu geltendem Recht als der \ergangenheit an sich. Ian Xachfolger Schlx ters als Pndessor fiir Rechtsgeschichte in Uppsala, Ixrnst \ iktor Xordling, xvar der Meinung, dass Schlx ter als IXponent des Ixindusses der historischen Rechtsschule aut das schxvedische Rechtslehen “den Weg zu einem xvahreren Begriffe des Rechts” geehnet, “den Rechts9 Wie z.B. “Hochschule." * Das schwedische Gesetzbuch von 1734 ist in verschiedene Bucher eingeteilt, die in mittelalterlicher schwedischer Tradition "Balken" genannt werden; Anm. des Ubersetzers. 10 A. A., S. 14. 11 A, A., S. 21. 2:;8

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