RSK 6

Oic Kritiker hclKuijHcrcn, dass die L iii\ ersirät Uppsala /,ii einer “Biiftelaiisralr” \ erkoninien sei, in der “die l^rotessoren sieli jahraus und lahrein diireh die gleichen Kollegien kauen” und wo der Lnterrieht ini “ \us\\ endiglernen” hesriinde.'’ ()li\ eerona ineinre, dass das Bild, tias nian während der Reiehsragssirzungen \(ini Uni\ersitätslehen zeiehnere, aul.k'rsr ungerechr sei. Diejurisrenaushildung ware /.war während einer langen /.eir geratle so diirtrig gewesen, wie die Kritiker Behaupteten, aber das sei tor niindestens 20jahren gewesen. Die Ib'- klärung fiir dieses Phänomen läge, nieinte ()li\ eerona, darin, dass die Diskussion \ ernuitlieh nicht tier augenbliekliehenjuristenausbiltlung, sontlern der, welche die Diskussionsteilnehnier selber hätten tlurehleitlen miissen, gelte. .Vb n<S^- und gute 40 jahre danaeh bätte tlie juristisehe l•'akultär in Uppsala eine lange Phase des Niedergangs tlurehsehritren.' Dies bätte sieherlieb teilweise seine Ihklärung in dem allgenieinen Riiekgang der damaligen reehtswissensehaftlieben Pradition, ties Narurreebts. Dureh die Kritik des tleutschen Philosopben Immanuel Kant am erkennrnistheoretischen Ausgangspunkt des Xaturreebts, der so genannten “kopernikanisehen” Wendung in der Philosopbie, war tlie akademisehe Juristerei ihres w issensehartlieben Nimbus beraubt worden. Sehliel.dich wurde die Narurrechtslehre einem sicheren Pod in den staidiigsten Ucken der philosopbischen l■'akulrär jneisgegeben. (deieb/eitig, im (lleiehtakt mit der industriellen Ikxpansion, stieg der Bedart an ausgebildeten juristen. \ on Seiten tier (iesellsebatt w tirde aber nicht mehr naeli Naturreehtslebrern ge- (ragr. juristen, die in dieser reebtswissenschaPtlichen Pradition ausgebildet wortlen waren, waren \on geringemoder keinem Xut/.en an (iericbten und bei Bebtirden; sie hatten keine Kenntnisse desienigen Rechts, tias in der C iesellschatt angewendet w urtle und interessierten sich tast au.s.scbliel.dich tiir das (ieset/ (jottes. Die Diskussionsteilnehmer des triilien ly. jahrluinderts set/.ten gegen die “unniit/e” \\ issenschaft “niit/liehes” - d.b. gesellsehatrsorienriertes und prakriseh 6 A. A., S. 19. 7 A. A., S. 1 und 19. 8 A. A., S. 13.

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