kannten Formeln, principuummcmhru7}i ecclesiac, der Fiirst hatte als von (jott eingesetzte Ohrigkeit die \erant\vorrung fur das Wohl der Kirche, und als custos utriusqiie tabulae 'ÅWQh die \ erantwortung fur nicht ntir die materielle Fntvvicklung des Landes, sondern atich fiir das spirituelle Leben und die AuFrechterhaltung der Gerechtigkeit. In der zeitgenössischen Literatur sehen wir den König atich als paterpatriae dargestellt. Auf den Rat des Landgrafen Philip von Hessen vvar der König Christian auch von der Bedeutung einer reformierten Universität Rir die Ausbreitung des Ev angeliums iiberzeugt. Fiir das Verständnis der Neueinrichtiing der Universität Kopenhagen ist die historische Lage maÖgebend. Als zum Beispiel kurz nach 1600 die Univ ersität Uppsala nach mehr als hundert jahren Schlaf vvieder vom König ins Leben gerufen vvurde, spielten Staatsrecht und andere vveltliche Studienfächer schon eine grol^e Rolle Fur die Ausbildung der adligen und anderen Studenten. Fiir die Universität Kopenhagen, die !>';•;’ vviedererrichtet vv urde, vvar aber das Ziel, neue ev angelische PFarrer ausztibilden, maFvgebend. I’iir dänische Adlige kam es nicht in Frage, sich hier ausbilden zu lassen. Grundsätzlich vvar die Universität eine PFarrerschule und andere Fakultäten, besonders die juristische Fakultät, spielten nur eine untergeordnete Rolle. Der PFarrer vv urde sozusagen der zentrale Beamte in der neuen däniscben GesellschaFt. Anvvälte gab es sowieso keine und auch von den Richtern vvurden zu der Zeit keine theoretischen juristischen Kenntnisse ervvartet. Die enge \ erbindung zvvischen Reformation und Universität vvurde auch von dem plattdeutsch geschriebenen Programm unterstrichen, das die dänischen lutherischen Prediger dem Kiinig unmittelbar nach dem Sieg im Biirgerkrieg vorlegten. Unter den sieben Punkten Fmdet man als zvveiten, dass der König möglichst in Kopenhagen “evne gode drepliche univ ersitet und studium” errichtet, damit “die götlike unde hellige bibelsche gschriFFt mit ander mer v rien kiinsten unde trömden sprachen nemlich grechesch unde hebraisch mochten der jiigent vörgelesen vverden.” 20
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