tlir tlic oigcnrliclien, srudiortonJuristen, die so genaniiteti “Lareiiiisehen Juristen”, und die andere tiir die unstudierten oder so oenannten “Däniselien )uristen”. Oie iuristisehe Fakvdtät wurde aid diesein Weg eine Art Beanitenselnde. Wie koniint inan aid diesen Ciedanken? Fs ist die gewöhniiehe Auffassung, dass es eine hewusste \ erhindung z\\ isehen den zwei \ erordnungen lon 17;^^ und 17:56 gah. Die sehlechten Riehter an den unterinstanzliehen (leriehten waren ein grolk*s gesellsehattliehes und reehtliehes ProMein. Die (^uellen zeigen, dass Kidiig Cdiristian \ 1. (1699-1746) j^ersiudieh an der Lösung dieses Problems interessiert war und tlass zwei juristiselie Protessoren, (Christian Bagger (1692-1741) und Andreas I lo)er (i69o-i''59), einen k(")niglieben Befehl bekamen, wonaeh sie einen Iditwurfzu einer \ erordnung iiberjuristische I'.xamina ausarbeiten sollten. k^s ist bemerkenswert, dass man ganz lom Anfang an die l^luralform: ILxamina gebraueht hat. Man wiinscbte also zwei l’).\amina, eine Nacluiualifizierung fur Praktiker und eine eigentliehe .\usbildung aid wissensebaltliehem Niieaii lonJuristen mit llinbliek aid sowohl höbere als auch ordinäre Beamteidimktionen als Riehter und Reehtsanwälte. Die i756er-\erordnung sagt in Punkt 111: Da es ineht zu l ermuten ist, dass so schnell so \ iele genehme und wohl studierte luristen, die man dir allejustizämter bei den Lntergeriehten als Sehreiber, Riehter und Proeuratoren braucht, zu haben sind, und da man immer wissende uiul in (iesetz und Reebt wohl geiibte imstudierte Personen diulen wild, sollen solehe Personen, wenn sie sieb privatim e.xaminieren lassen und gute testimonia bekommen, dir die Justizämter in den Lntergeriehten \orgezogen werden, obwobl sie unstudiert sind.' Liiteiuischc 'Juristen In Punkt 1 der i-56er-\erordnung dnden wir Bestimmungen iiber 1 DiTLEV TAMM, Retsvidenskaben i Danmark- en historisk Oversigt, Kopenhagen 1992, 82 pp; DiTLEVTAMM, Dansk retshistorie, Kopenhagen 1996,152-55; Poul )ohannes|0RGENsen, Festskrift i anledning af 200 årsdagen for indforelsen af juridisk Eksamen ved Kobenhavns Universitet, Kopenhagen 1936, 89 pp. •7.>
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