wohl RHiiisches Rccht, aher nicht diinisches Rochr studieren. Allerdings wurde es nach und nach aueh möglieh, in Daneinark Naturreellt zu studieren. Akadeiniseh konnte man sieh dureh die kmlangung eines doetor- (ider eines lieentiatus-Cirades tiualifizieren. Idn eigentliches |-].\anien hekanien dagegen nur die 'Dieologen 1629. Ian lavamenssvsteni fiirJuristen war in dieser Reriode unhekannt. Ini Mittelalter waren die (irtliehen Riehter Bauern oder Kaufmanner, die ion ihrer Rielitertätigkeit nieht lehen kennten. Mit der laitwieklung der (jesellsehatt und den geiinderten wirtsehaftliehen Bedingungen wurde das Riehteranit miihsanier und weniger eintriiglieli. Dazu kain, dass die danisehen Bauern iin i“. )ahrhundert allgemein ärmer wurden und sieli solelie selilecht bezahlte Arbeit nieht leisten konnten. Die Riehter wurden deshalb aueh aus anderen (iruppen, zum lieispiel Dienstleuten, I'rom(igten und Lakaien rekrutiert. lbs kam tor, dass ein Riehter weder lesen noeh sehreilien konnte. Naeh und naeh wurde die (Xiialitat der Richter und Reelitsanwälte, aueh Rroeuratoren genannt, die aucli keine theoretische, juristisehe .Vusbildung batten, auch in moraliseher 1 linsieht sehleehter. L Ill diesen /ustand zu x erbessern, wurde eine V'erordnung am 2;. Dezember i7;?s- zur \ erscharfung der (desetze gegen temor litigduTcs und unreehtmäl,iige Riehter und Proeuratores ausgefertigt. Die I'dnleitung der Xerordnung sprach \on dem Idgennutz, der Unwissenlicit und der Parteilielikeit der Richter. Diese Xerordnung milderte \ ielleieht die Semptome einer unbefriedigenden oder ganz unzulänglichen Ordnung ein wenig, aber die Krankheit, d.h. die Ordnung selbst, wurde nieht kuriert. n. Die Xerordnung voin 10. Februar 1736 fiber die Behandlung der Fxaininibus juridicis an der Kopenhagener Lnix ersitiit Die Xerordnung \on i“^6 bewirkte eine wirklichc' Besserung. Die' |uristenausbildung wurde in zwei \ersehiedene (iruppen geteilt, die eine •74
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