RSK 6

hestand. Noch ini i~. |ahrhundert w urde fast nur ini nMiiisclien Rcclit untcrrichtet. Idne teste (jrundlaue ftir einen L nterricht ini nationalen |i()siti\en Reeht e^ah es erst niit deni neiien (iesetzlnieli, Danske Lo\, ton i6(S;. Id'st naeli der Neureuelung in den Statuten der Univ ersität Knpenliauen \ ()ni Jalire i7;;2 wurde die /aid der iuristischen Lehrstiilde auf zwei festgelegt und die dänisehe Idikultät wurde niit den seliwediselien I'akultiiten \ergleielihar. gab aher aueli in Kopenliagen keine iuristisclie Berutsaushildung und die akadeniisclien (irade, hesonders die Doktor juris -Wtirde, waren älteren, lierxorragenden iU'ainten \orhelialten. Ohwolil es his ins friihe uS.Jahrlunidert hinein weder in SeliwedenI'inniand noeli in Däneniark-Norwegen eine iuristisehe Berufsaushildung gah, ist es ottenhar, dass die schwediselien Riehter in den Bezirks- und Stadtgerieliten viel hesser als ihre diinisehen und norwegisehen Kollegen ausgehildet waren. Nielit die Fakultiiten, sondern \ ielniehr die sehw edischen I lotgerichte spielten dahei eine w ielitige Rolle. Die I lofgeriehte, deren nieht-adlige Mitglieder eine (oft ini Ausland erhaltene) iuristisehe .\ushildung hatten, kontrollierten die d'iitigkeit der Liitergeriehte. Der Bezirksrieliter war allein tiir die Iditselieidungen \erantwortlieh und er konnte aueh wegen Unkenntnis tiher die (iesetze hestraft werden. Die Hofgerielite hahen aul.W'rdem ein ReterendarsNstemeingeftilirt, uni die Kenntnisse der Bezirksrieliter zu \ erhessern. Der Status der sehwedisclien Bezirksrieliter war zienilieli lioeli, das .Amt eines i>ezirksriehters war zeitweise sogar ein Adelsprix ilegium. Die Richter in den dänisehen Untergerichten auf deni l.ande waren dagegen selir geringe Letite: eliemalige Kneelite, Diener und Banern, die manelinial nur unheholfen lesen und sehreihen konnten und die nartirlieh keine iuristischen Kenntnisse hatten. Der Reehtsschutz war hesonders in den adeligen sog. “hirkeretter” nielit e.xistierend. Die Riehter in den Ohergeriehten und ini Ohersten Cieriehtshof waren zwar oft akadeniisch gehildete Leute, meistens aherohne iuristische Aushildung. I'.s lag daher nahe, dass man zuerst in Däneniark16 S'

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