RSK 6

diunis \ ()r, der xoni Kaiser hesriirkr wiirde. In dicsein Iduwurt spiel re die iuristisehe I'akidriir der Liii\ersitär eine zweire Rolle. Iks war die Biiitezeit der /weiren Abteilung, in der diese sieli mit der Seliaftung der \ollsrändigen Ansgahe der (jesetze des Riissisehen Reiehes hetassre. Das Baliigianskii-Speranskii-Prograinni serzte die Aiiswahl etlielier Ahsohenren der Petersburger und der Moskauer (jeistlieben Akademie \oraus, diejura studieren inussten. Iks sei betont, dass Speranskij selbst linde des i8. jahrhunderts an der St. Petersburger (ieistliehen .Vkadeinie studiert hatte. In den ersten jahren naeh der Ikitstehung der iuristisehen I'akultat studierren dort in erster Linie Studenten, die aus geistlichen I'ainilien staininten und vor allem Seniinaristen. In der 'Pat strebte die /weite .\bteilung danaeh, unabhangig ton der iuristisehen I'akultiit eine Bildungseinriehtung zu sehatten, was später aueh gelang. iS:?-,- begann die Sehule tiir Reehtsw issensehaften in Petersburg init ihrer .Vrbeit. Sie war eine pri\ ilegierte iurisrisehe 1 loehsehule und bildete bis lyi"' die 1 lauptkonkurrenz der iuristisehen Ikikultät in der 1 lauptstadt des Landes. wurde ein neues Statut der russisehen Unitersitäten terabsehiedet, laut demdas Studiumder Philosophie t (tm )ura-Studiumgetrennt wurde. Bald aber, in den 4oer-|ahren, wurden alle iuristisehen 1'akultäten in zwei Peile unterteilt: \\ irtsehafts- und Reehtstt issenschakten, l^aut dem neuen Statut mussten Juristen folgende l-ächer studieren: Ikizyklopädie im.Mlgemeinen bzw. ein Uberbliek iiber (iesetzkunde, russisehe staatliehe Ciesetze. d.h. (irundgesetze, (lesetze iiber /ustände und Staatsbehiirden, 2) nimische Ciesetzgebung und ihre Cjesehiehte, 3) /it ilgesetze: allgemeine, spezielle und lokale, 4) (jesetze des (jlaubens und der IViunmigkeit, (iesetze iiber Staatsabgaben und 1'inanzen, 6) Polizeigesetze und Strafgesetze, ■■) l'dnliihrung in die \ olksreehtswissensehatt.''’ Diesem Studienprogramm entspreehend tvurden nottvendige Lehrstiihle gegriindet. Seit 18^^ tvurde zuerst zeittveilig und dann ständig t erboten, \ orles16 Vgl. die Sammlung der Statute der russischen Universitäten von 1863, 1835 und 1804 und der Derpter Universität von 1865. St. Petersburg, 1875, S. 13.

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