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hatte. In Frankreich nannte man diese Periode die “belle époque” der Rechtsvergleichung.10 Im Jahrewurde die Société de legislation comparée gegründet. In England hatte ab demselben Jahr Henry Maine den Lehrstuhl für “Historical and Comparative Jurisprudence” in Oxford inne. Eine Generation später sah Frederick Pollock das Ziel der Rechtswissenschaft darin, “universelle Prinzipien in der Entwicklung des Staates zu entdecken”.11 In Deutschland kritisierte bekanntlich Rudolph von Jhering schon im Jahre  die enge geographische Perspektive des Nationalstaates als “Landesjurisprudenz” und plädierte dafür, “den Charakter der Universalität, den sie so lange besaß, in einer anderen Form als vergleichende Jurisprudenz sich für alle Folgezeit zu sichern”.12 Jhering war ein Vorgänger der funktionellen Rechtsvergleichung, der wir zu Beginn des . Jhs. begegnen. Betrachtet man heute die Fächer Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung aus einer historischen Perspektive, ergibt sich die Frage, ob nicht der Verlierer von damals der Sieger von heute ist. In einer Zeit, in der Globalisierungs- und Internationalisierungskonzepte die Wissenschaftspolitik dominieren, in der die Positivierung des Rechts in Frage gestellt wird und eine pluralistische Rechtskultur die monolitische ersetzt hat, fragt man sich, ob wir nicht vor einem neuen Schulstreit stehen.13 Was ich in diesem kurzen Vortrag zeigen möchte, ist, daß wir in unseren Tagen einen Schulstreit erleben, der mit jenem von  mit seinen Prorammschriften einige Ähnlichkeit aufweist. 97 10 Max Rheinstein, Einführung in die Rechtsvergleichung, 2. Auflage 1987, (Fn. 76), 45 11 Frederick Pollock, The History of Comparative Jurisprudence I: Essays in the Law (1922). - Stephen C. Hicks, Comparative Legal Systems, 6 Loyola LA International & Comparative Law Journal (1983), 85. 12 Rudolf v. Jhering, Geist des römischen Rechts, Erster Teil, Leipzig 1852, 15. 13 Kjell Å Modéer, Vad är rättskultur? Om vår tids rättsvetenskapliga skolstrid. In: Lars M. Andersson [Hrsg.), Rätten. En festskrift till Bengt Ankarloo, Nordic Academic Press Lund 2000, 384 ff.

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