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von Thomasius, Pütter, Möser und Herder verbunden, die mit Thibaut und Feuerbach später ihre Fortsetzung fand. Ihren Durchbruch verdankte die neue Rechtswissenschaft jedoch nicht Hugo oder Thibaut, sondern, wie bekannt, Savigny und seiner Historischen Rechtsschule.8 In rechtshistorischen Schulbüchern wird Savigny als der Sieger des Kodifikationstreites von gefeiert. Über drei Generationen hinweg, bis zum Jahre , dominierten er und seine Schüler die Entwicklung der historischen Schule. Die historisch begründete, dogmatische Argumentation Savignys legitimierte die autonome Rechtswissenschaft in den europäischen Nationalstaaten des . Jhs. Im Gegensatz dazu wurden die universale Rechtsgeschichte und ihre Vertreter Gustav Hugo und Thibaut sowie dessen Schüler (u.a. Anselm Feuerbach und besonders Eduard Gans) als die Verlierer betrachtet. Das Schicksal der Verlierer ist den Studenten unserer Tage unbekannt. Diese Aktöre verschwanden jedoch auch nach ihrer Niederlage nicht von der rechtswissenschaftlichen Bühne: wichtige Elemente ihrer Lehre leben in der heutigen (postmodernen!) Situation der Rechtswissenschaft weiterhin fort. Als sich die Nationalstaaten auf dem Höhepunkt ihrer Entwicklung befanden, betrachtete man die grenzüberschreitende, international orientierte Position dieser Rechtswissenschaftler nicht als Realität, sondern als Utopie. Für die Entwicklung des Faches Rechtsvergleichung spielte sie jedoch eine interessante Rolle.9 In der zweiten Hälfte des . Jhs. entwickelte sich die Rechtsvergleichung zu einem theorieorientierten Fach, das sowohl in Frankreich und Deutschland als auch in England Repräsentanten aufzuweisen 96 8 Joachim Rückert, Neue Rechtswissenschaft um 1800? - Vortrag am 33. Deutschen Rechtshistorikertag, Jena 11.9.2000. 9 Léontin-Jean Constantinesco, Rechtsvergleichung, Bd I: Einführung in die Rechtsvergleichung, Carl Heymanns Verlag Köln 1971. - William Ewald, Comparative Jurisprudence (I), 143University of Pennsylvania Law Review(1995), 2116 ff.

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