RSK 4

Um den heutigen Stand der Rechtskulturforschung zu erhellen, erscheint mir eine longue durée- Perspektive4 auf das Fach Rechtsvergleichung angebracht. Heinz Mohnhaupt zeigte in seinem schönen, reichhaltigen Vortrag, daß die Wurzeln rechtsvergleichender Übersichten bis in das . und frühe . Jahrhundert zurückreichen.5 Auch Ditlev Tamm betonte in seinem Vortrag die Rolle Montesquieus für die vergleichende Rechtswissenschaft.6 Montesquieu bewirkte mit seiner Klimalehre eine Relativierung der Rechtskulturen und lenkte hiemit die Aufmerksamkeit der Juristen auf die Bedeutung von Raum und Zeit. Diese beiden Begriffe wurden für die Juristen im ausklingenden . Jh. ein wichtiges Instrument bei der Orientierung auf der geographischen Karte der europäischen Nationalstaaten. - Endlich kam Hugo! Das bekannte Landsberg-Zitat von, bezogen auf den Beginn der neuen Rechtswissenschaft vor  Jahren, markiert paradigmatisch die neue Situation der historischen Argumentation in der Rechtswissenschaft.7 Wie Joachim Rückert vor kurzem in seinem Jenaer Vortrag hervorhob, war Gustav Hugo der Tradition 95 Alles begann mit Montesquieu 4 Ferdinand Braudel, La longue durée, 13Annales (1958), 725 ff. 5 Heinz Mohnhaupt, Europäische Rechtsgeschichte und europäische Integration: Kulturelle Bedingungen und vergleichende Beobachtungen, Rättshistoriska skrifter 2002, Bd4, 17ff. 6 Ditlev Tamm, Montesquieus “Geist der Gesetze” und dänische Aufklärung, Rättshistoriska skrifter 2002, Bd4, 195ff. 7 Roderich von Stinzing und Ernst Landsberg, Geschichte der deutschen Rechtswissenschaft, Dritte Abteilung, Halbband 2, München & Berlin 1910, 1. Die neue Rechtswissenschaft um

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