RSK 4

Das Recht des demokratischen Rechtsstaates wird als eine Verbindung von Normen und Institutionen sowie als Verfahren verstan-den. Dazu werden die Grundrechte und die gesetzmäßige Verwaltung betont. Die Grundrechte sind aber nicht nur klassische Freiheits-rechte, sondern auch solche, die wir mit der Demokratie verbinden können. Ein demokratischer Rechtsstaat setzt vor allem rechtliche Gleichheit, politische Grundrechte und eine demokratisch gewählte Volksvertretung voraus. Dazu braucht man eine aktive Bürger-liche Gesellschaft (civil society). In der Konzeption des Rechtsstaates wird keine unveränderte Rechtsordnung über positives Recht ge-setzt. Dagegen werden die rechtlichen Verfahren betont: der demokratische Rechtsstaat wird inhaltlich durch Gesetzgebungs-, Recht-sprechungs- und Verwaltungsverfahren definiert und verwirklicht. Diese Verfahren sollen aber ständig in fester Verbindung zu der bürgerlichen Gesellschaft stehen. Reden wir von einem oder mehreren Begriffen von Rechtsstaat, geht es immer um den Bezug auf das Recht, und dazu braucht man auch die Demokratie. Man braucht sie vor allem heute, wenn wir die Anzeichen einer Krise des Rechtsstaates erkennen können. Besonders in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind abnehmende Autorität und mangelnde Bindungskraft der Gesetze zu beobachten. Das geschieht hauptsächlich im Bereich des modernen Wohlfahrtsstaates, wo der Staat zunehmend durch internes Verwaltungshandeln außerhalb gesetzlicher Ermächtigung in Erscheinung tritt. Immer häufiger werden Gesetze von Bürokratie gemacht und kommentiert. Die Rechtsstaatlichkeit ist auch einer der Eckpfeiler der Erweiterung der Europäischen Union. Es geht um das Vertrauen zwischen Behörden und Einwohnern der - alten und kommenden - Mitglied90

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