RSK 4

Die hier erwähnten Prinzipien sind in der deutschen Rechtsstaatslehre sowie in der anglo-amerikanischen Lehre von der rule of law fest verankert. Sie entsprechen den überlieferten Grundüberzeugungen, auf denen die westliche Verfassungstradition aufbaut. Und gerade weil sich diese Prinzipien auf gemeinsame moralische Wertvorstellungen gründen, obwohl sie bloß formale Eigenschaften einer Rechtsordnung kennzeichnen, gelten sie gleichermaßen für den Rechtsstaat wie für die rule of law. So kann man davon ausgehen, dass jeder wohlbegründete Rechtsstaatsbegriff auch ein solcher der rule of law ist und umgekehrt. Natürlich liefern dieselben Prinzipien nicht dieselben Resultate, wenn sie sich auf unterschiedliche Verfassungswirklichkeiten beziehen. Es gibt ja wichtige Unterschiede zwischen (deutschen und britischen) Verfassungsrechtsordnungen und juristischen Traditionen. Auch die Verfassungswirklichkeit variiert, aber daraus folgt nicht, dass der Rechtsstaat und die rule of law konträre Grundprinzipien enthalten. So ist der in dem Unionsvertrag erwähnte Rechtsstaat ein sozialer und humaner Wert. Das trifft auch auf die Demokratie und die Achtung der Grundrechte zu. Der finnische Verfassungsrechtler Kaarlo Tuori hat - besonders von den gesellschaftstheoretischen Ideen Jürgen Habermas’ beeinflusst - die Konzeption des demokratischen Rechtsstaates formuliert, welche die Ideen und Werte Rechtsstaat, Demokratie und Grundrechte miteinander verbindet. Er betont vor allem die Notwendigkeit des Dialoges zwischen dem Staat und der bürgerlichen Gesellschaft, civil society. 89 V

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