und rule of law einfach solche der Benennung sind. Dann wurden diejenigen Prinzipien präsentiert, die beide Begriffe gleichermaßen abdecken, und es wurde vorgeschlagen, diese Prinzipien als angemessenen Ausdruck beider Begriffe zu akzeptieren. Es ist wichtig anzumerken, dass die von McCormick aufgeführten Prinzipien, welche die Konzeption Rechtsstaat/rule of law ausmachen, nicht den Inhalt oder Gegenstand von Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsanwendung bestimmen, sondern ihre Form. Es geht folglich um ideale Rechtsformen, und wenn wir die wichtigsten Prinzipien der idealen Rechtsformen für den Rechtsstaat skizzieren, haben wir u.a. Folgendes: 1) Ein Bedürfnis nach allgemeiner Gültigkeit von Rechtsnormen. Diese Idee ist eigentlich schon mit Kant verbunden und geht zu Locke zurück, der über “standing law” in Bezug auf die Person und ihre Handlungen spricht. 2) Dazu spricht Locke auch über das zweite von McCormick präsentierte Prinzip, über das Prinzip der Dauerhaftigkeit (Konstanz). 3) Das dritte Prinzip ist das Öffentlichkeitsprinzip: dadurch können die Menschen etwas über ihre Rechte und Pflichten erfahren. 4) Diese Idee führt uns zu dem vierten Prinzip, zum Rückwirkungsverbot von Rechtsnormen. So haben wir Allgemeingültigkeit, Konstanz, Publizität und Vorhersehbarkeit. Dazu kann man nach Fuller hinzufügen, dass die Gesetze im sprachlichen Ausdruck nicht widersprüchlich sein sollen und nichts Unmögliches von Menschen verlangen dürfen. Somit geht es um die Konkretisierung der Rechtssicherheit, die nach Radbruch das oberste Gebot von Rechtsstaatlichkeit ist. 88
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