Minima des Rechts-und Sozialstaates enthalten. Das bedeutet u.a. Gleichheit vor dem Gesetz, demokratische Verfahrensweisen, ein Minimum an angleichender sozialer Gerechtigkeit und Schutz der Autonomie kleinerer gesellschaftlicher und staatlicher Einheiten. Wenn wir noch in den Unionsvertrag schauen, ist hervorzuheben, dass gemäß dessen die Grundsätze der Freiheit, Demokratie usw. “allen Mitgliedstaaten gemeinsam” sind. Man kann fragen, ob es Grundfiguren des politisch-juristischen Denkens gibt, die aller Pluralität ungeachtet europäisches Erbe sind - die auch Bausteine eines europäischen Verfassungsrechts in der Zukunft sein können. Wenigstens eine Grundfigur sei herauszuheben: der Einfluss der Aristotelischen Politik. Die Aristotelische Politik war das staatstheoretische Grundlagenbuch des . und. Jahrhunderts und hat sehr das europäische politisch-juristische Denken bewegt. Nach Michael Stolleis wäre der heutige europäische Sozialstaat mit seiner Dialektik von Zwang und Fürsorge nicht ohne den Einfluss der artistotelischen Staatszwecklehre - die Formel des bonum commune - geschaffen worden. Fest steht: Die heutigen europäischen Gesellschaften sind durch jahrhundertelange Erfahrung im Umgang mit einer pragmatischen, flexiblen Staatstheorie aristotelischer Herkunft - sowie mit weltlichem und kirchlichem Recht aus römischrechtlichen Wurzeln - geprägt. Gleichzeitig sind im heutigen Europa die Gemeinsamkeiten in institutionellen und normativen Bereichen stärker als in politischen Einstellungen. Wenn wir die Gemeinsamkeiten näher analysieren, sehen wir, dass dazu z.B. die Tradition des Rechtsschutzes durch richterliche Entscheidung gehört. Alle politische Gewalt ist rechtlich gebunden, sie muss dem Rechte gemäß handeln und dem Rechte gemäß Schutz gewähren. 84
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