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der EG/EU entstanden sind. Als Beispiel kann das Prinzip der legitimierten Erwartungen erwähnt werden. Das Recht ist nicht nur ein Instrument der politischen und ökonomischen Integration. Das durch Integration entstehende Recht hat auch einen weiterreichenden Einfluß: es nähert unterschiedliche Rechtskulturen einander an. Zur Aufgabe des Rechts gehört aber auch, dass man damit eine Wertgrundlage für die Europäische Union geschaffen hat. Das kann man besonders in Artikel  des Unionsvertrages sehen: “Die Union beruht auf den Grundsätzen der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit. Die Grundsätze sind allen Mitgliedstaaten gemeinsam.” Es geht dabei eigentlich um die Kriterien der Mitgliedschaft der Europäischen Union, die in Kopenhagen aufgestellt wurden, und wo Demokratie und Rechtsstaatlichkeit neben funktionierende Marktwirtschaft gestellt wurden. Dies ist allein von den ökonomischen Ausgangspunkten her leicht zu verstehen: die Marktwirtschaft braucht das Recht und den Rechtsstaat. Investitionen setzen Regelhaftigkeit und Kontrolle auf der Verfassungs- und Justizebene, sowie Unabhängigkeit und Neutralisierung der Juristenschaft voraus. Die Kriterien bedeuten aber ebenfalls, dass die Europäische Union auch eine Rechtsgemeinschaft ist. Falls es das öffentliche Recht betriffft, sollten die alten sowie die kommenden Mitgliedstaaten - nach Theorie und Praxis - demokratische Verfassungsstaaten sein. Ihre Verfassungen müssen die europäischen Grundrechtsstandards und 83 II

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