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Arbeits- und Interessengemeinschaft des Ehepaars, wogegen für Freisassen und Selbsteigentümer, die oft als “Kernfamilien” auf niedriegerem Boden lebten, die Gütertrennung vorteilhaftiger war. Die eherechtliche Ordnungen der Aristokraten waren oft auf Eheverträgen mit Gütertrennung und verschiedenen Dotalordnungen fundiert. Besonders in den nördlichen Territorien war es vom. Jahrhundert allmählich üblich geworden, Mehrgenerationsfamilien auf den grösseren Pachthöfern in vermögensrechtlicher Gemeinschaft unter demselben Dach zu finden.2 In der dänischen Forschung liegen bisher keine tiefgehende Studien über den Ziusammenhang zwischen Familienstruktur und Vermögensverhältnissen im Mittelalter vor. Neuere archäologische Forschung hat jedoch eine wohldokumentierte Aufteilung von Dänemark um das Jahr in “Dörfer” und “Einzelhöfen” ins Licht gebracht. Die Einzelhöfen waren in unregelmässigem, oft hüglichen Gelände auf schlechteren Boden häufiger, während das Dörferland auf gutem Boden zu finden war. Die späteren Pachthöfe waren in Dörferland ganz dominierend3, so dass die äussere, physische Bedingungen Dänemarks viellecht die französische ähnlich waren. Wenn Mehrgenerationsfamilien in Dörferland üblich waren, wäre die wirtschaftliche Voraussetzung für die rechtliche Familienfelagsordnung anwesend. Man findet sowohl im dänischen als auch im nordeuropäischen mittelalterlichen Eherecht überhaupt zwei grundlegende Ordnungen, die sich seit dem. Jahrhundert in eine Reihe von Varianten und Zwischenformen spalteten. 73 2 David Sabean, Kinship and Property in Rural Western Europe before 1800, in Family and Inheritance, ed. Jack Goody et al., 1976, 96-105; Em. Le Roy Ladurie, Family Structures and Inheritance Customs in Sixteenth-Century, inFamily and Inheritance, 61-70 3 Erland Porsmose, Landsbyens verden, inMiddelalderens Danmark, 1999, 177-87

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