Obwohl keine Darstellung des Wirtschaftsrechts in der geringen schwedisch- finnischen Rechtsliteratur des . Jahrhunderts veröffentlicht worden ist, wurde das Rechtsgebiet in den Vorlesungen und Dissertationen häufig erwähnt. Sowohl Olof Rabenius (-), Professor juris practici in Uppsala, als Matthias Calonius in Turku haben in ihren Vorlesungen die Dichotomie Privatrecht- öffentliches Recht befürwortet. Das Privatrecht wurde aber von beiden Autoren inJurisprudentia privata communis undspecialis s. oeconomica gegliedert. Dieses Wirtschaftsrecht wurde wieder in publica und privata eingeteilt, und es umfaßte tatsächlich den größten Teil der Rechtsordnung6. Interessant ist Rabenius’ als “neu” bezeichnete Begründung der Einteilung des gesamten Privatrechts: “Leges, quae in Jurisprudentia Privata occurrunt, vel ejusmodi negotia pro objecto habent, quae omnes Cives, eorumque res Juridicas atque Contractus respiciunt, vel circa certos personarum status, vel negotia magis specialia versantur, quae non ad omnes Cives ex aequo spectare possunt. Hinc nova jurisprudentiae inCommunen & Specialemdivisio”7. Rabenius’ Verzeichnis der Gebiete des speziellen Privatrechts bietet das Bild eines Ständestaates, wo der Merkantilismus vorherrschend war, und man die Einteilung in öffentliches Recht und Privatrecht deshalb nicht durchgehend durchführen konnte. Calonius, der oft die Texte von Rabenius wortgetreu abschrieb, fügte jedoch zu, daß die öffentliche Ökonomie immer der privaten vorgehe8. Diese Vorstellung vom Primat der öffentlichen Ökonomie ist wohl mit einem Wirtschaftsliberalismus kaum vereinbar. In den schwedischen und finnischen Lehrbüchern des . Jahrhunderts hat sich dann das Wirtschaftsrecht als ein eigenes Rechtsgebiet 62 6 Rabenius, Olof, Primae Jurisprudentiae Communis Svecanae Lineae, Upsaliae 1760- 1763, S. 3 ff.; Calonius, Matthias, Praelectiones in Jurisprudentiam Civilem, ed. W. Chydenius et V. Nordström, Helsingforsiae 1908, S. 13 ff. 7 Rabenius (Fn. 6), S. 4. 8 Calonius (Fn. 6), S. 16 f.
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