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alle das allgemeine Wohl förderten2. Nehrman hielt auch selbst Vorlesungen über das Wirtschaftsrecht, das Manuskript ist aber verschollen3. Nehrman erwähnte nicht zufällig das Wirtschaftsrecht als ein Hauptgebiet der Rechtsordnung. In den damaligen schwedischen juristischen Fakultäten gab es einen, höchstens zwei Professoren für schwedisches bzw. römisches Recht. Sogar der Lehrkörper in Uppsala von zwei Professoren der Rechte war aber dem schwedischen Reichstag im Jahre  zuviel, und man wollte die zweite Professur in einen “nützlicheren” Lehrstuhl für Volkswirtschaft umwandeln. Schließlich hat man als Kompromiß eine professio jurisprudentiae, oeconomiae et commerciorumgegründet4. Noch bei der Reichstrennung im Jahregab es bei der einzigen Universtät Finnlands in Turku eine juristische Fakultät mit nur einem Professor, dem alten Matthias Calonius (- ). Kaiser Alexander I, der gerne sein neues Großfürstentum förderte, ließ im Jahre  eine zweite Professur gründen. Bezeichnenderweise wurde der neue Lehrstuhl für das Wirtschaftsrecht eingerichtet, während der andere Professor Vorlesungen über die ganze übrige Rechtsordnung halten sollte. Trotz vieler Veränderungen in den Lehrkräften der juristischen Fakultät hat man den Lehrstuhl für Wirtschaftsrecht bis ins . Jahrhundert behalten; erst später wurde dieser durch mehrere Professuren für Boden- und Wasserrecht, Arbeitsrecht, Volkswirtschaft usw. ersetzt5. 61 2 Nehrman, David, Inledning Til Then Swenska Iurisprudentiam Civilem, Lund 1729, S. 23 f. 3 Palmgren, Bo, David Nehrman Ehrenstråles bibliotek, Rättshistoriska studier, I, Lund 1951, S. 49 4 Siehe näher Annerstedt, Claes, Upsala Universitets historia, III,2, Uppsala 1914, S. 88 f. 5 Siehe näher Sjöström, Bertil, Piirteitä Helsingin yliopiston lainopillisen tiedekunnan vaiheista (Zur Entwicklung der juristischen Fakultät der Universität Helsinki), Lakimies1940, S. 203- 226.

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