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Frieden zu sichern. Friedensprojekte sind immer wieder entworfen worden;131 nach der Niederwerfung Napoleons erlangen sie jedoch eine neue Qualität. Ein Jahr nach der Völkerschlacht bei Leipzig erscheint anonym die Schrift “Vorschläge zu einer organischen Gesetzgebung für den europäischen Staatenverein”, die “Europa” als eine politische und rechtliche Gestaltungsaufgabe begreift.132 Bemerkenswert sind die Ziele und rechtlichen Instrumente, in Europa durch Gesetzgebung Frieden zu sichern, die in vielem heutigen Plänen entsprechen: - Garantie der Grenzen; - Recht ist, was der Kongreß der Staaten bestimmt; - kein Land kann im Erbgang an ein anderes Land fallen; - die Nation allein bestimmt im Falle des Aussterbens eines Fürstengeschlechts über die Zugehörigkeit zu einem anderen Staat; - zweifelsfreie Festlegung der Landesgrenzen; - freie Schiffahrt; - Sicherung von Nation und Souverän durch eine Verfassung, die durch den Souverän garantiert wird und die die Regierung - durch die Nation dazu legitimiert - festlegt. Diese Verfassung muß der Nation angepaßt sein; - Religionsfreiheit und gleiche bürgerliche Rechte; - eine Einheitswährung für den Handel (“Allgemein geltende Wertpapiermünze”); - ein europäischer Bundestag zur Wahrung dieser Gesetze und zur Schlichtung von Streitigkeiten; - Bildung einer Verteidigungsgemeinschaft bei Angriff eines der Souveräne gegen einen anderen Herrscher der Gemeinschaft.133 55 131 Vgl. Raumer, Ewiger Friede(Anm. 95). 132 Vorschläge zu einer organischen Gesetzgebung für den europäischen Staatenverein zur Begründung eines dauerhaften Weltfriedens, Leipzig 1814. 133 Vorschläge (Anm. 132), S. 21 ff.

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