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und die Balkanländer wie auch England stehen mit der Ausbreitung des römischen Rechts in unterschiedlicher Verbindung.99 Ditlev Tamm hat erst kürzlich die Bedeutung des mitteleuropäischen “ius commune” für den skandinavischen Rechtskreis und seine Rechtskultur wieder hervorgehoben.100 Daraus werden auch skandinavische identitätsstiftende Elemente gewonnen, die zuletzt Pia Letto-Vanamo in den Kontext gesamteuropäischer Rechtskultur gestellt hat.101 England bildet in vieler Hinsicht einen Sonderfall. Es hat römisches Recht nicht rezipiert, dagegen das katholische Schottland sehr wohl. Danach fiele England aus einem privatrechtlich römisch-rechtlichen Kriterien-Raster für Europa heraus, verkörpert jedoch hinwiederum unter dem Gesichtspunkt der Verfassungsbewegung, des Parlamentarismus, des selfgoverment, der Unabhängigkeit der Justiz sowie der Gewaltenteilung fundamentale “europäische” Traditionswerte mit gesamteuropäischer und sogar transatlantischer Prägekraft. Europa erweist sich historisch - wie auch aktuell-politisch - als ein in kleinräumigen, kommunikativen Gebieten “offener Begriff ”, der durch räumlich-geographische Elemente, durch kulturelle und rechtskulturelle Eigenschaften definierbar ist.102 In der Aufklärungsepoche verschieben sich wiederum die Schwerpunkte europäischer Rechts- und Kulturentwicklung nach Frankreich. Rationalisierung und Systematisierung des Rechts führen zur Kodifizierung des Rechts in Gestalt der drei großen europäischen Aufklärungs-Kodifikationen, nämlich des “Allgemeinen Landrechts für die preußischen Staaten” (), des französischen “Code civil” () und des österreichischen “ABGB” (). Selbst in Polen wird  eine Kodifikations44 99 Vgl. Coing, Handbuch(Anm. 68), S. 7. 100 Ditlev Tamm, The nordic legal tradition in European context - Roman law and the Nordic countries, in: Pia Letto-Vanamo, Nordisk Indentitet. Nordisk rätt i europeisk gemenskap, Helsinki 1998, S. 15-31. 101 Pia Letto-Vanamo (Hg.), Nordisk Identitet (Anm. 100). 102 Häberle, Europäische Rechtskultur (Anm. 13), S. 15.

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