RSK 4

Hier berühren sich direkt rechtshistorische Fragestellung und aktuelle europäische Rechtsgestaltungsaufgaben. Jedes heutige europäische Rechts-Harmonisierungsprogramm - wie auch die heute noch viel weiter reichenden stürmischen gegenläufigen Entwicklungen auf den Ebenen von “Globalisierung und Regionalisierung”-85 wird erst dann Aussicht auf Erfolg haben und beherrschbar sein, wenn vor der Vereinheitlichung des Rechts die Unterschiede wirklich verstanden, d.h. nicht nur in ihrer rechtlichen Normenlage, sondern vor allem in ihrer kulturellen und rechtshistorischen Dimension und Bedingtheit erkannt worden sind.86 Das gilt nicht nur für die aktuellen Fragen der europäischen Rechtsvereinheitlichung im Privatrecht und öffentlichen Recht, beim Verbraucherschutz, Wettbewerbsrecht, Vertragsrecht, rechtsstaatlicher Justizkontrolle, der Grundrechtscharta und der Frage einer europäischen Verfassung usw., sondern läßt sich aus einem rechtshistorischen Befund ableiten, der sich aus einer Analyse der Kodifikationsdebatte und aus den Intentionen der beginnenden Rechtsvergleichung im aufgeklärten . Jahrhundert ergibt.88 Beide zielten auch auf Unifizierung des Rechts, teils auf menschenrechtsbegründete Gleichheit mit internationalem und universalem Anspruch, teils aber auch nur auf eine Vereinheitlichung 39 85 Vgl. Richard M. Buxbaum, Die Rechtsvergleichung zwischen nationalem Staat und internationaler Wirtschaft, in: Rabels Zeitschrift 60 (1996), S. 201-230 (229). 86 Vgl. auchFriedrich Kübler, Traumpfade oder Holzwege nach Europa? Oder: Was wir uns von der Rechtsgeschichte wünschen sollten, in: RJ 12 (1993), S. 313; ähnlich Spiros Simitis, Für eine europäische Rechtskultur, in: ebenda, S. 303. 87 Vgl. dazu zuletzt mit historischer und kultureller Berücksichtigung: Reinhard Zimmermann, Schuldrechtsmodernisierung?, in: Juristenzeitung 2001, S. 178 f.; Alain Wijffels, European Private Law: A new software-package for an outdated operating System?, in: The Harmonisation of European Private Law, ed. Mark van Hoecke(u.a.), Oxford 2000, S. 101-116; Michael Stolleis, Rechtsvergleichung im öffentlichen Recht des 19. Jahrhunderts, Stuttgart 1998; Wahl, Verfassungsvergleichung (Anm. 45), S. 174-176; Heyen, Kultur und Identität (Anm. 35), S. 7 ff. 88 Vgl. dazu Heinz Mohnhaupt, Vergleichende Beobachtung von Staat, Gesellschaft und Recht im 18. Jahrhundert als Vorform der modernen Rechtsvergleichung, in: Comparative Law/ Nihon University, Vol. 14, Tokyo 1997, S. 1-24.

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