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ohne gewisse Korrekturen, wenn er auch auf der Ebene eines Newton oder Leibniz erwähnt wurde. Eine Übersetzung vom Geist der Gesetz ins Dänische ist  in drei Bänden erschienen.2 In intellektuellen Kreisen und auch am Hofe hat man aber schon früher das Werk gekannt. Mit Freude hat man das schön geschriebene Buch aufgenommen. Eine Frage hat aber die dänischen Geister beunruhigt, nämlich die Kritik an der absolutistischen Regierungsform, die man im Werke Montesquieus spürte. Der dänische König regierte als absoluter Monarch. Seine Rechte gründeten sich auf das dänische Fundamentalgesetz, die Lex Regia aus dem Jahre . Sie bildete das einzige europäische Beispiel eines solchen geschriebenen Gesetzes, das dem König eine uneingeschränkte Gewalt einräumte innerhalb der nicht allzu festen Grenzen der göttlichen und der natürlichen Gesetze. Der König operierte legibus solutus und konnte sich verfassungsmässig als uneingeschränkten Monarchen ansehen. In der Tat waren seine praktischen Möglichkeiten, diese Gewalt ohne Schranken auszuüben, durch die bureaukratischen Bedingungen einer ausgedehnten Zentralverwaltung beschränkt. Wichtige Beschlüuse wurden im geheimen Rat auf Grund einer Vorbereitung durch Beamte in der Kanzlei und anderen Behörden beraten. Den faktischen Möglichkeiten des Könings, sich als Despot im Sinne von Montesquieu aufzuführen, war dadurch eine enge Grenze gesetzt worden. Dass Montesqueiu wenn, er über die Monarchie schrieb, darunter auch die europäischen im Prinzip uneingeschränkten Monarchien verstand, war einigen Verfassern auch in Dänemark einleuchtend. Das galt z.B. für den Staatsrechtler an der Akademie von Soroe, Jens Schjelderup Sneedorff, dessen Werk über die bürgerliche Regierung,3 wenn auch der Titel von John Locke stammte, den Stil und 200 2 Mit dem Titel “Om Lovenes Natur og Aarsag”. Übersetzer war Jens Hvas.

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