RSK 4

Bereich des Natürlichen überhaupt keine Erklärung des Willens”. Anstatt dessen haben die übernatürlichen oder metaphysischen Begriffe ihre Freistatt in der Rechtswissenschaft gefunden. Etwas mehr als zwei Jahre sind seit diesem peinlichen Debakel vergangen. Im Laufe der Zeit ist es mir immer leichter gefallen, das Ganze philosophisch zu betrachten. Jeder, der an wissenschaftlichen Untersuchungen arbeitet, riskiert, den gleichen oder doch zumindest einen ähnlichen Irrtum zu begehen. Trotzdem wissenschaftliche Fehlleistungen selten Gegenstand akademischer Artikel werden, bin ich nach und nach zu der Einsicht gelangt, daß ich wahrscheinlich nicht die Einzige bin, der ein Projekt mißlungen ist. Im Nachhinein kann ich konstatieren, daß es möglicherweise mehr von Mißerfolgen als von Erfolgen zu lernen gibt. Meine Erfahrungen unterstreichen z.B. die Bedeutung der juristischen Methodenlehre für die juristische Begriffsbestimmung. Die Unterteilung der westlichen Rechtstradition incommon lawundcivil lawist zweifelsohne für jeden Versuch, kontinentaleuropäische und angelsächsische Rechtswissenschaft zu vergleichen, relevant. Des weiteren ist das komplizierte Verhältnis zwischen rechtswissenschaftlicher Theorie und juristischer Praxis, das als Konsequenz der Verwerfung des Naturrechts durch die historische Rechtsschule entsteht, von entscheidender Bedeutung für das Verständnis der Botschaft Axel Hägerströms, obwohl fast ein Jahrhundert die Uppsalaschule von der historischen Rechtsschule trennt. Alles in allem zeigt dieser Querschnitt an teuer erkauften Lehren, daß es ein großer Fehler wäre, wissenschaftliche Fehlleistungen zu ignorieren. Sie spielen eine entscheidende Rolle, nicht nur für das Erkenntnisstreben des einzelnen Wissenschaftlers, sondern für die Entwicklung der Wissenschaft im Ganzen. 193

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