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gemacht wird, macht das Thema natürlich geradezu unwiderstehlich. Mein Beitrag zum Seminar, der den Titel Lawyers and Reality - Uneasy Bedfellows? trug, behandelte daher Axel Hägerströms Forderung nach einer “realistischeren” Rechtswissenschaft. Die Wahl des Themas war natürlich an sich kein Irrtum. Hägerström hat zweifelsohne den skandinavischen Realismus geprägt. Generationen schwedischer Rechtsrealisten haben entweder buchstäblich oder doch zumindest bildlich gesprochen zu Füßen des Meisters gesessen. Des ist deswegen plausibel anzunehmen, daß die philosophischen Wurzeln des skandinavischen Rechtsrealismus in hohem Grade bei Axel Hägerström liegen. Gleichzeitig - und dies sei nur eines der Paradoxe, die das Bild des berühnten Philosophen prägen - findet man Hägerströms Schriften oft in den staubigsten Ecken der juristischen Bibliotheken. Ein Exemplar von Hägerströms Aufsatz Om begreppet viljeförklaring11 hatte fast ein halbes Jahrhundert in unaufgeschnittenem Zustand überlebt. Die Ursache hierfür ist nicht schwer zu erraten: Hägerströms Arbeiten sind wenig leserfreundlich. Auch Hägerströms eher leicht zugängliche Werke - Om begreppet viljeförklaring gehört unzweifelhaft dazu - sind von einem schwerfälligen und manchmal umständlichen Sprachstil geprägt. Und doch ist nicht in erster Linie die Sprache das, was ermüdet. Es ist eher die Art der Darstellung, die die gute Laune des Lesers zermürbt: Hägerströms Argumentation baut fast ausschließlich auf der Kritik an anderen Wissenschaftlern auf. Manchmal gibt Hägerström den Eindruck, ein richtiger Meckerer zu sein. Bei meinem Studium der Schriften Hägerströms habe ich mich häufig und ohne es zu wollen mit dem Universitätsadjunkt Örtstedt identifiziert, welcher beim Studium 176 11 Zum Begriff der Willenserklärung

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