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bahnten, jeder auf seine Weise, den Weg für die bemerkenswerte Entwicklung der Rechtswissenschaft, welche Jan Schröder in seiner Darstellung der Geschichte der juristischen Methodenlehre treffend als die “Begründung der positiven Rechtswissenschaft”9 bezeichnet hat. Die gesamte Geschichte der Philosophie - und des Rechts - läßt sich auf diese Weise beschreiben. Auf eine gewiße Art kann dieser Aufsatz ein Beitrag zu dieser Geschichte des Mißlingens oder der Mißerfolge genannt werden. Meine Absicht ist, einen Irrtum und seine Wirkungen zu beschreiben. Der fragliche Irrtum ist mein eigener und ist natürlich nicht in von der gleichen Größenordnung oder Bedeutung wie die oben beschriebenen, aber die Einsicht, die mein Irrtum mit sich gebracht hat kann und sollte meiner Ansicht nach mit anderen geteilt werden. Im September lud das Institut für Rechtsgenetik in Stockholm zu einem internationalen Seminar zum Thema Skandinavischer und amerikanischer Rechtsrealismus - ein Vergleich ein. Jeder der neun Teilnehmer10 war aufgerufen, die Diskussion mit einem kürzeren Vortrag zu einem frei gewählten Aspekt der übergreifenden Fragestellung einzuleiten. Für meinen Teil war die Wahl des Themas einfach. Schon während meiner Ausbildung fand ich die Analyse der modernen juristischen Argumentation des legendären Philosophen Axel Hägerström faszinierend. Die Tatsache, daß gerade Hägerström als Ursache für alles - groß oder klein - was in der modernen schwedischen Jurisprudenz als mangelhaft empfunden wird, verantwortlich 175 9 Siehe Schröder, Jan, Recht als Wissenschaft. Geschichte der juristischen Methode vom Humanismus bis zur historischen Schule, München 2001, 3. Teil, S. 191ff. 10 Neben dem Autor waren Teilnehmer an diesem Seminar: Professor Claes Peterson und juris Kandidat Max Lyles, Universität Stockholm; William Fisher III und Roy Keitner, Harvard; Gregory Alexander, Cornell; Bob Gordon, Yale sowie Heikki Pihljamäki, Helsinki.

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