RSK 4

Gehör gefunden für eine antidemokratische Botschaft, wenn die übrige gesellschaftliche Entwicklung in eine demokratischen Entwicklungsprozess gelenkt wurde. Im Lichte dessen, was in vorigen Abschnitten über Hägerström und den sogenannten Wertenihilismus hervorgekommen ist, gibt es Gründe, anzunehmen, dass der Effekt der Uppsalaschule auf den demokratischen Prozess das genaue Gegenteil war. Für Hägerström ist der Inhalt des positiven Rechts ein Ausdruck der sozialen, wirtschaftlichen und politischen Stärkeverhältnisse der Gesellschaft und damit ist jede rechtliche Regelung Ausdruck für eine Abwägung zwischen der Interessen und Willenseinstellungen verschiedener sozialer Gruppen: “Verfassungen und Gesetze drücken sehr oft solche sozialen Kompromisse aus, welchen die verschiedenen Parteien sich, dadurch dass sie diese rebus sic stantibus vorteilhaft finden, unterwerfen.”35 Es ist nicht möglich, laut Hägerström, den tatsächlichen Inhalt des Regelsystems nur aus Gründen der Vernunft festzulegen. Die Rechtswissenschaft ist und kann keine “Wissenschaft über eine den Richter verpflichtende objektive Rechtsordnung” sein.36 Der Inhalt des positiven Rechts ist demnach keine Vernunftfrage sondern vielmehr eine politische Frage. Aufgrund eines politischen Mandats beschließt der Gesetzgeber welche Wertungen und Ziele die Rechtsordnung wiederspiegeln soll. Dem Juristen im allgemeinen und dem Rechtswissenschafter im besonderen fehlt hingegen ein solches Mandat. Würde es dem Rechtswissenschafter möglich sein, die Grenzen zwischen Rechtsdogmatik und Rechtspolitik zu überschreiten, würde ein demokratisches Defizit entstehen. In einer entgegengesetzten Perspektive öffnet der 163 35 Hägerström, Till frågan om begreppet gällande rätt, S. 83. 36 Hägerström, o.a.a., S. 88.

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