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allgemeinen und der Philosoph im besonderen, der verantwortlich dafür war, dass die wissenschaftliche Argumentation die Forderungen/Bedingungen der Wissenschaft erfüllte.24Kants strenge Rechenschaft der Philosophie (Stahl) bedeutete jedoch nicht, dass anderen Interessen oder Diskursen ihr Raum verweigert wurde. Auch in dieser Hinsicht liegt eine Verbindung zwischen Kant und Hägerström vor. Die Wissenschaft sollte nach ihrem eigenen strengen Maßstab beurteilt werden, während die Diskussion um nützliche Zwecke von anderen Ausgangspunkten aus geführt werden sollte. Kant stellte selbst fest, dass “ich musste also das Wissen aufheben, um zum Glauben Platz zu bekommen”.25 Ist die Behauptung richtig, dass es Hägerströms Absicht war, die Rechtswissenschaft in sozialistischer Richtung zu politisieren, ja, dass er sogar wünschte, einer sozialistischen Rechtswissenschaft einen größeren Raum zu geben, auf Kosten des, vor allem von Seiten des Gesetzgebers bestehenden, Einflusses auf die Rechtsbildung? Nicht unerwartet, führt eine Lektüre Hägerströms zur Schlussfolgerung, dass seine Zielsetzung war, die Grenzen zwischen Rechtsdogmatik und Rechtspolitik deutlich zu machen. Im Gegenteil tendiert das gesamte wissenschaftskritische Werk Hägerströms dazu, eine Grenzlinie zu ziehen, zwischen wissenschaftlicher Argumentation auf der einen Seite und anderen Diskursen auf der anderen Seite, im rechlichen Bereich zwischen Rechtsdogmatik und Rechtspolitik. Gegenstand für Hägerströms Kritik war demnach der Rechtswissenschafter, der 157 24 Siehe Marie Sandström, Rättsvetenskapens princip, manuskript, 2002, S. 43. 25 Kant, Immanuel, Kritik der reinen Vernunft, s. 33. Die Abgrenzung der Rechtswissenschaft von der Rechtspolitik

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