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156 dass die Grenzen seiner Gewichtkraft nicht überschritten wurden. Es war die Aufgabe des Philosophen, die Spezialwissenschaften, darunter auch die Rechtswissenschaften, in diesem Zusammenhang zu untersuchen, damit diese sich im Rahmen der kenntnistheoretischen Möglichkeiten hielten. Hägerström meinte damit nicht, dass das, was außerhalb des Bereiches für mögliche Erkenntnis landete, unnützoder sinnlos war. Hier galten stattdessenandere Beurteilungsgründe als die wissenschaftlichen.22 Mit seinen strengen puristischen Forderungen an den wissenschaftlichen Diskurs führte Hägerström eine kritische philosophische Tradition zu Ende, welche zurückgeht bis zu Immanuel Kant. Die Parallele zu Kants dogmatischer Methode ist augenscheinlich.23 Die Frage der Reichweite der wissenschaftlichen Argumentation war die Kernfrage in Kants Kritik an der reinen Vernunft. Das Ziel Kants war, die wissenschaftliche Argumentation sicherzustellen und gegen alle Arten von Skeptizismus zu schützen. Durch das dogmatische Verfahren und die vorherige Kritik am Erkenntnisvermögen der reinen Vernunft sollte eine deutliche Grenze gezogen werden im Verhältnis zu was Kant “Dogmatismus” nannte, d.h. “das dogmatische Verfahren der reinen Vernunft, ohne vorangehende Kritik ihres eigenen Vermögens” oder das vermeintliche wissenschaftliche Verfahren, welches seine Begriffanwendungen zuvor keiner eingehenden kritischen Analyse unterworfen hat. Ähnlich mit dem, was Hägerström später behaupten würde, war es der Wissenschafter im 21 Hägerström, Axel, Begreppet viljeförklaring på privaträttens område, i Rätten och viljan, Karl Olivecrona (Herausgeber), Lund 1961, S. 99 f. 22 Es ist folglich falsch wenn Bjarup behauptet dass “Hägerström does not accept that it is necessary to make room for faith, which implies God, freedom, and immortality”. 23 Für eine eingehende Analyse der kantianischen Dogmatik siehe Sandström, Marie, Das dogmatische Verfahren als Muster der rechtswissenschaftlichen Argumentation, in Entwicklung der Methodenlehre in Rechtswissenschaft und Philosophie vom 16. bis zum 18. Jahrhundert , Hg. Jan Schröder, Tübingen 1998, S. 191 ff.

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