RSK 4

153 Die Bewertung ist nichts anderes als ein Gefühlsausdruck oder eine Reaktion des Subjekts und kann dafür genauso wenig wie spontane Ausrufe wie Ah! Oh! oder Pfui! wahr oder falsch sein. Das Werturteil ist folglich ein untheoretischer Ansatzpunkt. Hieraus zieht Peczenik die Schlussfolgerung, dass Hägerström die Auffassung hegte, dass eine wertende Debatte sinnlos war. Gibt es keinen Wert, ist die Konsequenz, meint Peczenik, dass eine Diskussion über dessen Funktion unmöglich wird. Folglich sollte sogar das positive Recht als Ausdruck für den Wert und Bewertungen, gemäß Hägerström, kein Thema sein. Bjarup verfällt in eine ähnliche Argumentation, wenn er behauptet, dass Hägerströms sogenannter Wertenihilismus dazu führt, dass die Vernunft “feelings and volition”16 übernimmt und dass “Hägerström's thesis of moral nihilism is based upon his denial of freedom of will”.17 Bjarups Schlussfolgerung betreffend Hägerströms Auffassung erscheint logisch: Wenn es keine Werte gibt, wird es sinnlos, Bewertungen zu diskutieren; alle Werturteile werden illusorisch und inhaltslos, da ihnen ein sachlicher Grund fehlt. Was überbleibt, wenn Gefühls- und Willensausdrücke als leer erklärt werden, ist die Vernunft. Das Recht wird dann eine Frage, welche ausschließlich von der Vernunft zu bestimmen ist. Dies bedeutet wiederum, dass Hägerström keine Grenzen für die Gültigkeit wisseschaftlicher Argumentation gesetzt hat. Der Philosoph, alias Hägerström, übernimmt dadurch die Führung! Bjarup och Peczenik stellen Es ist offenbar, dass die Erkenntnis über faktische Bewertungen keineswegs eine Erkenntnis über Werte darstellt. Wir stellen insofern nur gewisse tatsächliche Beziehungen fest, und dabei keineswegs, dass etwas besser oder schlechter ist. Dies erfordert, dass die Erkenntnis nicht nur Bewertungen zum Gegenstand hat, sondern selbst eine Bewertung ist.15 15 Hägerström, Om moraliska föreställningars sanning, S. 55. 16 Bjarup, Reason, Emotion and the Law, S. 200. 17 Bjarup, o.a.a., S. 295.

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