RSK 4

Der sogenannte Wertenihilismus wurde mit der Zeit das sicherste Merkmal der Uppsalaschule. Hägerströms “nihilistische” Wissenschaftskritik machte eine allzu umfassende philosophische Problematik aus, um hier in seiner Gesamtheit dargestellt zu werden. Die Ausführung wird sich daher auf den in diesem Zusammenhang gewählten Blickwinkel beschränken. Was vor allem Entrüstung unter Hägerströms Kritikern und Gegnern hervorgerufen hat, war der sogenannte Wertenihilismus. Der Begriff Wertenihilismus an sich hat eine negative Ladung und wird als etwas an sich tadelnswertes präsentiert. Charakteristisch für diese verurteilende Haltung ist folgende Stelle bei Aleksander Peczenik: Es ist richtig, dass Hägerström jeder Art von Werteobjektivismus, d.h. dass der Wert an sich existiert und dass ein Werturteil daher Kenntnis über das Objekt auf das es sich bezieht gibt, entgegentrat. Der Wert ist gemäß Hägerström keine Eigenschaft eines Objektes und dem Werturteil oder der Bewertung fehlt somit ein sachlicher Grund. 152 Die Überzeugung, dass ein Wert eine objektive Existenz hat, ist laut Hägerström ein bloßer Ausdruck für ein Gefühl. Gerade dadurch sprechen die Anhänger dieser Schule von “Bewertungen”. Nie von dem Wert. Das gleiche gilt in bezug auf Überzeugungen über Menschenrechte, oder Rechte im generellen. Nicht einmal der Grundbegriff der Juristen “geltendes Recht” bleibt unbeschadet in dieser Kritik. Alles, was wirklich in Zeit und Raum eingeordnet werden kann. Die Behauptungen, dass der objektive Wert nichts beschreibt, das in Zeit und Raum existiert, sondern bloß die Gefühle des Sprechers ausdrückt. Im Weltbild Hägerströms gibt es keinen Platz für das geltende Recht [...] Die Wertenihilisten betrachten demnach eine wertende Debatte als sinnlos.14 Der Wertenihilismus 14 Peczenik, Värdenihilismen och den konstruktiva juridiken, S.464 f.

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