RSK 4

Perspektiven, sowohl in Hinblick auf die europäischen als auch auf die außereuropäischen (postkolonialen) Rechtskulturen. Ausgehend von einer neuhegelianischen Position, pendelten wir zwischen einer universalhistorischen und kulturell begründeten These und einer positivistischen Antithese. Heute schlägt das Pendel zurück - jedoch nicht zur ursprünglichen Position, sondern vielmehr zu einer Synthese, in der sich unterschiedliche Elemente kombinieren lassen und wo man von postmodernen und mehr subjektiv bestimmten Parametern ausgehen kann. Rechtsgeschichte, Rechtsvergleichung und Rechtstheorie sind drei Wissenschaftsgebiete, die in diesem wissenschaftstheoretischen Prozeß immer mehr in Richtung einer Arena der Rechtskulturen konvergieren. Die Spuren führen zurück zu Montesquieu und seiner relativistischen Klimatheorie, ebenso zurück zu Thibaut und zur universalhistorischen Theorie, die besonders seine Schüler Feuerbach und Gans vertraten; ferner zurück zu Jhering und Salleilles, also zu jenen, die in den Schulstreiten des . Jhs. als Verlierer betrachtet wurden. Beim Entwickeln einer postmodernen Synthese erweisen sich die Verlierer von damals als die Sieger der Zukunft. In unserer künftigen Forschungsarbeit werden wir also diese fast vergessenen Vertreter unseres Faches als inspirierende Quellen betrachten. Das Recht ist eine Normendisziplin - bei seiner Erforschung stehen die Normen im Zentrum. Heute jedoch ist Recht auch eine Voraussetzung für “Kultur-Diskurse”. Die Kritik an der sog. Normenorientierung richtet sich freilich gegen die perspektivlosen Ansätze, die in einem pragmatischen, positivistischen und realistischen 107 Zusammenfassung: Der Verlierer als Sieger!

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