Niederländisches Seerecht 213 Amsterdam Spezialkammern fiir Eheangelegenheiten, Versicherungen, Haverei und Seeangelegenheiten, die einen Teil des Schöffengerichts bildeten — Spezialkammern fiir den Fall, dass das „Eheboot“ oder Handelsschiff Schiffbruch erleidet. ImAmsterdamer Archiv finden Sie fiir iiber 200 Jahre 25 Register der Kammer fiir Heiratsangelegenheiten fiir die Periode 1641— 1810. Tausende von Urteilen der Kammer fur Versicherungs- und Havereiangelegenheiten sind schon von einem Historiker untersucht aber noch nicht von einem Juristen publiziert worden. Die Hafenstadt Rotterdam kannte seit 1604 eine Kammer fiir Seeangelegenheiten, während in der alten Handelsstadt Dordrecht schon im XV. Jahrhundert Wasserschöffen, später das Wassergericht genannt, vorkamen. Aber ich wiederhole, das war kein volles Gericht, sondern eine Abteilung, von Kommissaren besetzt. Man könnte auch sagen, daB es delegierte Richter waren. Prozesse können und miissen manchmal zum Gericht von Schöffen —dem Stadtgericht —oder in einemAppellationsverfahren zumhöchsten Gerichtshof Hollands weitergeschickt werden können. ImEntwurf von de Moucheron sehen wir ein selbständiges Gericht, ein Kollegiummit einem Präsidenten und vier Assessoren, die mit alien Streitigkeiten zwischen Kaufmann (Faktor), Befrachter, Schiffer und Reder, auf See- und Binnengewässern und alien Angelegenheiten iiber Bodmerei, Assekuranz und Haverei beauftragt waren. Kurz, ein spezifisches Handelsgericht, wie wir es in Holland nicht kannten. Der Entwurf besteht aus 13 Titeln, von deren Inhalt ich Ihnen einen Eindruck geben werde. Im ersten Titel wird iiber Richter gesprochen, iiber ihren Eid, iiber das die Schweigepflicht dieser Richter im Beratungszimmer und iiber die Autorität des Präsidenten. Im letzten Artikel steht, dass die Richter und ihre Witwen, ausser ihrem Gehalt Steuerfreiheit geniessen. Dann werden Klageschriften besprochen und die Konsequenzen beim nicht Erscheinen der Parteien; weiter werden die Beweismittel, Zeuge und Urkunde behandelt. In Titel 7 wird die Art und Weise von Prozessfiihrung in kriminellen Angelegenheiten besprochen, das Gremiumist offenbar auch ein Strafgericht. Wichtig ist der Sekretär, der Schriftfiihrer oder „protonotarius“ und das, was ihm bezahlt werden muss; dasselbe gilt fiir die Prokureurs. Titel 10 behandelt die Sentenzen. Ausdriicklich wird bestimmt, dass die Urteilsspriiche in der Audienzkammer — dem Hörsaal — ausgesprochen werden sollen „um von alien gehört zu werden, die anwesend sein wollen“. Ober die Ausfiihrung des Urteils handeln die letzten drei Titel, worin der Gerichtsvollzieher ein wichtige Rolle spielt. Auch die Geiselhaft oder Schuldhaft der Verurteilten wird hier geregelt. Es ist ganz klar, dass es sich umVerfahrensvorschriften fiir das Gericht handelt, deren Jurisdiktion sich auf See- und Handelsrechtsstreitigkeiten erstreckt.
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