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Niederländisches Seerecht 207 Aber jetzt zur Sache; Drei Fragen und Probleme möchte ich Ihnen vorlegen: 1. Privat- und Handelsrecht. 1st das Privatrecht das ius commune und das Handelsrecht das ius singulare? 2. Welche Quellen benutzte Grotius bei seinemSeerecht, das heisst, welche sind die Quellen des Seerechts des 17. Jahrhunderts? 3. Ein Sprung von Grotius zu de Moucheron, dem Manne des Vorentwurfs fiir das Seerecht 1667. Privat- und Handelsrecht Gibt es ein jus civile und ein separates jus commercii oder ius mercatorum} Fiir das niederländische Recht war das ein Problem. Das französische Recht kennt einen Code civil und einen Code de commerce, also ein Biirgerliches Gesetzhuch und ein Handelsgesetzhuch, zwei Gesetzbiicher mit einem eigenen Charakter und mit eigenen Kommentaren. Das alte französische Recht kannte Sondergerichte fiir Kaufleute und eine Spezialgesetzgebung. Das impliziert auch eine Trennung in der Entwicklung des materiellen Rechts. Es ist denn auch nicht so erstaunlich, dass in der französischen Revolution und unter Napoleon im Jahre 1804 der Code civil und im Jahre 1807 der Code de commerce entstanden sind. Im Jahre 1810 werden die Niederlande ein Teil des Napoleonischen Reiches. Die französische Verwaltung, die französische Behörde und die französischen Gesetze werden in den Niederlanden eingefiihrt. Nach demFall Napoleons, schon drei Jahre später, im Jahre 1813, werden die Niederlande wieder unabhängig und wurde es ein Königreich. Das Nationalbewusstsein bliihte auf und die französischen Gesetze mussten durch niederländische Gesetze ersetzt werden. Erst 25 Jahre später, im Jahre 1838, kamen die nationalen Gesetzbiicher zustande; ein biirgerliches Gesetzbuch und ein spezielles Handelsgesetzbuch. Und so ist die Situation bis heute. Aber — und das ist unser Problem — das französische Vorbild, das System von zwei separaten Gesetzbiichern ist französisch und hier importiert worden. In der Republik war das Handelsrecht kein jus singulare, sondern gehörte zumholländischen Privatrecht. Und jetzt, wo wir in den Niederlanden eine neue Kodifizierung machen, kommt wieder ein Gesetzbuch, eine Verschmelzung vom biirgerlichen Recht und Handelsrecht in einem Gesetzbuch fiir das ganze Privatrecht. Der Entwurf ist in den fiinfziger, sechziger und siebziger Jahren dieses Jahrhunderts fertig geworden. Der neue Kodex ist aber erst teilweise eingefiihrt. So ist das letzte Buch, Buch 8,

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