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Niederländisches Seerecht vom 15. Jahrhundert bis 2ur Seerechtskodifikation 1955 Eine Ubersicht Von Professor Dr. J. Th. de Smidt, Leyden und Amsterdam Einleitung Das Bild auf der Einladung fiir dieses Symposium ist voll von Symbolik. Ein Schiff segelt auf hoher (freier) See. Das Schiff von Grotius Anno 1633. Wie Sie wissen, hat Grotius das Völkerrecht beschrieben, aber Sie wissen wahrscheinlich nicht, dass er auch das Privatrecht der Hollander beschrieben hat. Sein Vaterland hat ihn verbannt. Als Botschafter Schwedens in Paris hat er sich um Schweden und Europa verdient gemacht. Er hatte Heimweh nach Holland und deshalb schrieb er auch Anno 1631 verbittert seinemBruder: ,,Ich habe mir so viel Miihe gegeben das Recht meines Vaterlandes aufzuschreiben, dass ich verdient hätte, dass man mir ein Schiff gesandt hätte, um nach Hause zu kommen, so wie Bewohner von Athen es fiir einen kleineren Dienst gegeniiber Demosthenes taten“. Das Handexemplar der ,Inleidinge tot de Hollandsche rechtsgeleerdheid' — mit zahlreichen Anmerkungen von der Hand de Groots — ist nach Schweden gekommen. Es befindet sich jetzt in der Universitätsbibliothek in Lund. Nach dem zweiten Weltkrieg ist in Leiden eine neue Ausgabe erschienen, die bei vielen Studentengenerationen bekannt (oder „beruchtigt“) war als die ,LuND-Edition‘. Sagt das Buch iiber das holländische Privatrecht von Grotius vom Jahre 1631 auch etwas iiber das holländische Handels- und Seerecht aus? Im Obligationenrecht behandelt de Groot das Wechselrecht, den Vertreter, den Faktor und vom Seerecht das ,nauticum foenus‘, die Bodmerei; die Versicherung, die Haverei, er schreibt iiber Schiffe und Schiffsmannschaft, iiber ,admiraalschap‘, iiber Reder und Befrachter, iiber Gesellschaften wie die jKompagnien' usw.

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