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Kjell ä Modéer 146 Zusammenfassung Der Katalog der Biicher von Hendrick de Moucheron fur die Auktion 1664 Ein rechtshistorisches Dokument In der Bibliothek der Universität Uppsala ist ein Exemplar des ältesten schwedischen Buchauktionskataloges erhalten. Er wurde fiir eine Buchauktion gedruckt, die am 20. Juni 1664 stattfand, zu einer Zeit also, als Buchauktionen in anderen europäischen Ländern in Gebrauch kamen. Auftraggeber der Auktion war der holländische Jurist Hendrick de Moucheron (1612—1670), der 323 Nummern seiner Buchsammlung versteigern liess. De Moucheron war in den sechziger Jahren des 17. Jahrhunderts massgeblich an schwedischen Gesetzgebungsarbeiten im Bereich des Handelsrechts beteiligt. Er arbeitete am Seegesetz von 1667 mit und verfasste Vorarbeiten zur Wechselordnung von 1671. Im November 1663 erhielt er den Auftrag zur Ausarbeitung einer Prozessordnung fiir ein geplantes, dann aber nicht errichtetes Seegericht. Sein in niederländischer Sprache verfasster Gesetzentwurf ist erhalten. Im Dezember 1665 wurde de Moucheron als Mitglied in eine Kommission berufen, die einen Seegesetzentwurf erarbeiten sollte. Dieser Entwurf lag im Sommer 1665 vor und wurde am 24. Juli 1665 von der Vormundschaftsregierung fiir den damals noch unmundigen König Karl XI. gebilligt. Anschliessend wurde der Entwurf aber erheblich iiberarbeitet, und erst am 12. Juni 1667 kam es zur Verabschiedung des endgiiltigen Textes des Seegesetzes. De Moucherons Biichersammlung, die 1664 verkauft wurde, enthielt wesentliche Werke der niederländischen Seerechtsliteratur, auf die imiibrigen in den Gesetzentwiirfen von 1664—1665, an denen de Moucheron beteiligt war, direkt verwiesen wird. Anlass der Versteigerung können de Moucherons schlechte wirtschaftlichen Verhältnisse gewesen sein. Sein Lohn als Direktor der schwedischen afrikanischen Kompanie war bei seinem Tod im Jahre 1670 fiir sieben Jahre riickständig. Die Reichsregierung erörterte seinen Namen imApril 1664, als eine Assessorenstelle im Kommerzkollegium frei war, Hess die Stelle jedoch an einen anderen gehen. Auf der Titelseite des Auktionskataloges wird allerdings angegeben, die Versteigerung finde statt, weil der Auftraggeber in sein Heimatland Holland zuruckkehren wolle — in natale solum Remeantis. Schlechte wirtschaftliche Verhältnisse und enttäuschte Hoffnungen auf eine Zukunft in schwedischen Diensten können seine Entscheidung beeinflusst haben. In den Jahren danach zeigte sich die Reichsregierung ihm jedoch wiederholt gewogen. Man wird deshalb die Frage stellen miissen, ob de Moucheron die Versteigerung veranstalten Hess, um auf seine Situation aufmerksam zu machen. In dem Aufsatz behandelt der Verfasser de Moucherons Buchauktion auch aus dem Blickwinkel der Einfiihrung des Auktionsverfahrens in das schwedische Recht. In der rechtshistorischen Literatur sind Auktionen mit Zuschlagverfahren durch Hinweise auf Vorschriften des schwedischen Rechts aus den letzten Jahren der sechziger Jahre des 17. Jahrhunderts belegt. Zu erwähnen ist hier das Generalfaktoreikontor, ein Unternehmen, das Waren- und Wechselgeschäfte mit dem Ausland betrieb, und zwar auf der Grundlage von Privilegien vom 11. August 1662. Aus diesen Privilegien ergibt sich, dass das Kontor mit den Handels-

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