Die DEUTSCHE Reichsgesetzgebung 213 schon 11 Ziffern.^’’ Auch die Zahl der Materien, die der konkurrierenden Gesetzgebung des Bundes unterliegen, hat sich gegeniiber Weimar 20 auf immerhin 26 im Grundgesetz gesteigert. Dieser Zuwaclis vollzog sich vornehmlich auf Gebieten, die fiir das Funktionieren einer modernen Staatlichkeit von besonderer Bedeutung sind. Folgerichtig steigt die Zahl der vom Bundestag erlassenen und ini Bundesgesetzblatt verkiindeten Gesetze stetig iiber den zunächst aus der Weimarer Republik bekannten Standard bis zu der heute immer wieder beklagten Gesetzesflut.^® 48 von 3. Geschichte des Gesetzesbegriffs und die Gesetzgebungslehre Bisher habe ich von Gesetzgebung und Gesetz so unbefangen gesprochen, als ob der Begriff des ,Gesetzes‘ zu alien Zeiten dieselbe Bedeutung gehabt hatte. Begniigt man sich mit der abstrakten Begriffsbestimmung, daB ,,Gesetzgebung die Schaffung abstrakter Rechtsnormen mit dem Willen zur generellen Geltung“ sei,^^ so scheint diese Annahme auch vertretbar zu sein. Doch ist diese Definition so allgemein, daB sie in concreto nur einen geringen heuristischen Wert hat. Vor allem aber wiirde durch die so starke Verallgemeinerung und Abstrahierung die historische Dimension von vornherein ausgeklammert, so daB der aufschluBreiche historische WandlungsprozeB, den die verschiedene Verwendung des Begriffes ,Gesetz‘ und seine inhaltliche Auffullung indiziert, ausgeblendet wiirde. ImMittelpunkt dieses historischen Prozesses steht nicht die Aufteilung der Gesetzgebungskompetenz zwischen dem Ganzen und den Teilen, sondern das Problem, wer im modernen Staat das Recht zur Schaffung allgemeinverbindlicher Normen hat. Im absolutistischen Fiirstenstaat des 18. Jahrhunderts stand die Rechtssetzungsbefugnis uneingeschränkt dem Fiirsten zu. Das PreuBische Allgemeine Landrecht von 1794 sagt dazu: „Das Recht, Gesetze und Polizeiverordnungen zu geben, . . . , ist ein Majestätsrecht.“ Gerade dagegen " Artikel 74 GG. -■s Artikel 12 WRV. '•« Artikel 74 GG. Bundesgesetzblatt: 1949/50: 93 —1955: 117 — 1960: 116 —1965: 202 — 1970: 105. Einen instruktiven Dberblick gibt Gerhard Ziller, 30 Jahre Bundesgesetzgebung. In: Bulletin der Bundesregierung 11. September 1979, N. 103 S. 960 ff., bes. S. 961 mit einer Tabelle der Gesetzesbeschlusse in den Wahlperioden. Danach hat der Deutsche Bundestag in den ersten dreiBig Jahren seines Wirkens 3.446 Gesetze beschlossen. Krause (wie Anm. 8), Sp. 1606. Text: Allgemeines Landrecht fiir die Preussischen Staaten von 1794. Textausg.abe mit einer Einfuhrung von Hans Hattenhauer 1970. II. 13.6.
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