Gösta Åqvist das r/;os-Volk aus AnlaB eines Besuches bei Kaiser Ludwig dem Frommen fiir seinen König verwendete, nämlich chacanus, und die als eine sprachliche Entstellung des sjökung, des Seekönigs des r/?os-Volkes verstanden werden kann. 2. Der geographische Inhalt und Umfang von Roden wird in den schwedischen Landschaftsrechten nicht beschrieben. Untersucht man jedoch vor allem kirchliche Urkunden der Zeit um 1300, als auch das Landschaftsrecht von Uppland ausgearbeitet und bestätigt wurde, ergibt sich, daB Roden damals die sieben Kirchspiele mit jetzigen Namen Västland, Österlövsta, Hållnäs, Valö, Hökhuvud, Börstil und Harg umfaBt haben diirfte. In der Zeit danach kann man dann eine Auflockerung des Aoden-Begriffes verzeichnen, und zur beginnenden Vasa-Zeit werden immer gröBere Gebiete von der Kiiste Upplands als Roden bezeichnet. Damals werden die Bezeichnungen Norra, östra und Södra Roden eingefiihrt. Es sei aber daran erinnert, daB die Bezeichnung Norra Roden im Bestätigungsbrief des Upplandsrechts nicht dieselbe Bedeutung zu haben braucht wie zur Zeit die später zusammen mit den vorkommenden Himmelsrichtungsbezeichnungen östra und Södra. Da die Kirchspieleinteilung iiberwiegend aus christlicher Zeit stammt, wird das von den oben erwähnten Kirchspielen umfaBte Gebiet als der Bereich verstanden werden können, in dem die damaligen Seekönige ihre Wohnungen und Schiffsplätze hatten und sich besonders im Winter mit ihren Hausgenossen aufhielten. Im Zusammenhang mit den linguistischen und geographischen Implikationen des Roden-Problems wird auch die Bedeutung von einigen Ausdriicken behandelt, die auf die eine oder andere Weise mit Roden verbunden sind, nämlich lat. suiones und altschw. Svtpiöö. Die letztere Bezeichnung findet man bei Snorri, der ihr die Bedeutung Svi{6urs)pioÖ gibt, die wiederum aus SviÖnrs pioÖ zusammengezogen ist, wobei SviÖur ein Name fiir Odin ist und von Snorri als einer von Odins heiti bezeichnet wird. Wenn lat. suiones bei Tacitus vom selben Stamm ist wie SvipioÖ, muB der Odinkult bei den Germanen schon zu Beginn unserer Zeitrechnung bekanntgewesen sein —was bisher nicht angenommen worden ist. Gewöhnlich ist dieser Zeitpunkt auf 150—300 n. Chr. angesetzt worden. Mit Belegstellen aus Tacitus Annales und Orosius Historiarumadversumpaganos habe ich jedoch nachzuweisen versucht, daB der bisher vermutete Zeitpunkt fiir das erste Auftreten des Odinkultes vermutlich allzu spät ist und Grund besteht, ihn erheblich vorzuverlegen. Dadurch wird Snorris Erklärungsvorschlag fiir SvipioÖauBerordentlich iiberzeugend. Ein weiterer Ausdruck in Snorris Abhandlung der Einteilung SvtpiåÖs, nämlich Sjdland, wird besonders untersucht, um festzustellen, ob diese Bezeichnung mit Roden synonym sein kann. Das Ergebnis ist negativ; Sjdland diirfte ganz einfach sjöland, Seeland, d. h. das Schärengebiet bezeichnen, das die Ostsee im Norden nach Åland und zu den Schären von Åbo und im Osten zu den Schären von Svealand begrenzt. 3. Der Ausdruck rodarätt ist insoweit doppeldeutig, als er an einer einzigen Stelle in einer Kapiteliiberschrift, bei Kapitel 13 des ProzeBrechtsteils im Landschaftsrecht von Uppland, unzweideutig besondere rechtliche Gegebenheiten hinsichtlich des Instanzenzuges bei Grundsteitigkeiten in Roden bezeichnet, in alien iibrigen Fällen aber spezielle Regeln des Seestrafrechts bezeichnet, wenn ledung, das Aufgebot von Schiffen befohlen ist und die Schiffe sich ausserhalb von Wacht und Warte (»utom vård och vaka») befinden. Dieses Recht erscheint dabei als eine gemeinsame Rechtsordnung fiir alle aufgebotpflichtigen Männer imGeltungsbereich der Landschaftsrechte Upplandslagen, Södermannalagen, Västmannalagen 202
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