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90 Margret Inger Spuren jener deutschen rechtswissenschaftlichen Lehren finden kann. Man stellte in Schweden im grofien ganzen nur fest, daC das Patentrecht eine Art Eigentum darstellte, spekulierte dann aber nicht mehr iiber seine Einordnung in ein System. Deutschland erhielt 1877 ein fiir das ganze Reich geltendes Patentgesetz, das ein Ergebnis des Wiener Patentkongresses war. Das fiihrte dazu, daB sich die meisten Länder bei der Ausgestaltung ihrer Patentgesetzgebung fiir Deutschland interessierten. Auch in Schweden bestand dieses Interesse fiir die deutschen LÖsungen, wie sich u.a. aus den Direktiven fiir die 1877 eingesetzte Sachverständigenkommission ergibt, in denen die deutsche Gesetzgebung ausdriicklich als Vorbild erwähnt wird. 1884 erging eine neue schwedische Patentverordnung. Wie nicht anders zu erwarten war, ähnelte sie in vielem dem deutschen Gesetz von 1877, griindete sich aber auch auf die Beschlusse, die auf den internationalen Kongressen gefaCt Worden waren.

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