RS 6

Rättshistorisk undervisning — Norge (Bergen) oder verfassen alternativ dazu eine theoretische Abhandlung oder einen Bericht zu einer praktisch-juristischen Frage (etwa 50 Seiten). Die Rechtsgeschichte ist Bestandteil der ersten Abteilung, und zwar als obligatorisches Priifungsfach. Die Anforderungen umfassen Kenntnisse der allgemeinen europäischen und besenders der norwegischen Rechtsgeschichte auf der Grundlage des Lehrbuches von Robberstad (Teil I), ergänzt durch die Lehrbucher von Strahl und Iuul. Gewöhnlicli werden Vorlesungen von 30 bis 35 Stunden in einem jährlichen Zyklus gehalten. 225

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=