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Rättshistorisk undervisning — Norge (Oslo) Aufgaben imSteuerrecht oder in der Sozialökonomie gestellt werden. Das Pensum umfaBt gegenwärtig eine rechtshistorische Einfiihrung von Knut Robberstad: Rcttssoga I sowie Fredrik Stang: Historisk innledning til formueretten und eine Vorlesung von Helmut Going: Historische Grundlagen der Einheit der Rechtswissenschaft in Europa. Im dritten Studienabschnitt mussen die Studenten ein Spezialfach wählen, das zwei bis drei Monate Studienzeit in Anspruch nimmt. Als Spezialfach umfaBt die Rechtsgeschichte ein Grundpensum mit Vertieferungsvarianten wie beispielsweise die Geschichte des norwegischen Verfassungsrechts. Das Spezialfach kann auch so bewältigt werden, daB eine besondere Abhandlung geschrieben wird. Diesen Weg wählen jedoch nur wenige Studenten. Die norwegischen Juristen sind sich weitgehend einig, daB das juristische Studium allseitig ausgerichtet sein und der Kandidat ein Generalist sein miisse. Eine Spezialisierung — z.B. auf wissenschaftliche Betätigung — darf erst später einsetzen. 221 15

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