Rättshistorisk undervisning — Danmark 213 Zusammenfassung Rechtsgeschichte als Lehrfach in Kopenhagen Die Rechtsgeschichte ist seit 1821 Priifungsfach im Rahmen des juristischen Kanditatenexamens in Kopenhagen. Nach der gegenwärtig geltenden Studienordnung besteht jedoch Wahlfreiheit zwischen den Fächern Rechtsgeschichte einerscits und Allgemeiner Rechtslehre andererseits. Die rechtsgeschichtlichen Unterrichtsveranstaltungen, die sich uber cin Semester erstrecken, fallen normalerweise in das dritte Studienjahr. Sie wollen einen Oberblick iiber die Entwicklung im Staatsrecht, Straf- und ProzeBrecht sowie im Privatrecht von den Landschaftsrechten des 13. Jahrhunderts bis in die heutige Zeit vermitteln und zugleich den Zusammenhang des Rechtssystems mit den Gesellschaftsverhältnissen der jeweiligen Zeit und der wirtschaftlichen, philosophischen und allgemein kulturellen Entwicklung der Gesellschaft aufzeigen. Den Unterrichtsveranstaltungen liegt eine Auswahl von Quellen zur dänischen Rechtsgeschichte zu Grunde, die eine Reihe von Bestimmungen der Landschaftsreclite wiedergibt und einen zweiten Schwerpunkt im 18. Jahrhundert und nicht zuletzt in ausgewählten Texten von Anders Sandoe 0rsted vom Deginn des 19. Jahrhunderts hat. In Verbindung mit dem Unterricht in der dänischen Rechtsgeschichte wird auch ein Uberblick iiber die europäische Rechtsentwicklung und die Grundziige des römischen Rcchts geboten. Insgesamt geschen hat der Unterricht Einfiihrungscharakter. Als Lehrbiicher werden verwendet Ditlev Tamm und Jens Ulf J0Rgensen: Dansk Retshistoric i Hovedpunkter I—II, Kobenhavn 1973—75, II 1978-.
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