Rättshistorisk forskning — Sverige 207 Am Historischen Institut in Uppsala sind — unter Beteiligung von Rechtshistorikern — einige Gradualabhandlungen zur Rechtsgeschichte des Mittelalters vorgelegt worden. Eine dieser Arbeiten behandelt die leibeigenen Knechte in der Gesellschaft der Landschaftsrechte (Nevéus, 1974), eine zweite die Ausiibung der höchsten Gerichtsbarkeit in der Regierungszeit Magnus Erikssons (Ranehök, 1975). Die schwedische GroBmachtzeit wird ebenfalls in einigen Werken behandelt. Professor Stig Jägerskiölds Forschungen zur ältesten Geschichte des Svea Hofgerichts bildeten fiir mehrere Autoren den AnlaB zu Folgeuntersuchungen. Ein Historiker aus Uppsala hat eine Gradualabhandlung iiber die Hofgerichtsauskultanten der GroBmachtzeit vorgelegt (Gaunt, 1975), ein Historiker aus Lund eine Abhandlung iiber die Hexenprozesse jener Zeit (Ankarloo, 1972). Die Rechtsverhältnisse in den schwedischen Gebieten jenseits der Ostsee sind ebenfalls von einigen Forschern untersucht worden, so die der baltischen Provinzen (Meurling, 1967) und der deutschen (Modéer und Drecoll, 1975). Zwei wissenschaftshistorische Abhandlungen behandeln den Durchbruch des Naturrechts an schwedischen Universitäten, und zwar die eine das Naturrecht in Dissertationen aus Uppsala 1655—1720 (Lindberg, 1976) und die andere, eine kirchenrechtliche, den Problemkomplex Staat, Religion und Kirche im akademischen Unterricht des 18. Jahrhunderts (Brohed, 1973). Unter Arbeiten zur Thematik der folgenden Zeit können zwei weitere Gradualabhandlungen aus Uppsala erwähnt werden. Die eine schildert das Untersuchungsverfahren König Gustafs III. gegen die Beamten insbesondere des Göta Hofgerichts in Jönköping 1772—1779 (Awebro, 1977). Die zweite biidet einen Teil von umfassenden Arbeiten iiber die militärrechtliche Entwicklung seit dem Ende des 18. Jahrhunderts und beschreibt die Entstehungsgeschichte des Amtes des Militärombudsmannes 1901—1915 (Nygren, 1977). Jubiläen und Reformen von Rechtsinstituten und Behörden haben den AnlaB fiir historische Darstellungen abgegeben. Im Zusammenhang mit einer Umgestaltung der Organisation der erstinstanzlichen Gerichte im Jahre 1971 entstanden eine Reihe von Monographien iiber einzelne ländliche Gerichte. Die Niedere Justizrevision wurde 1972 zur Kanzlei des Obersten Gerichtshofes umgebildet (Sara Falk), und 1971 wurde die Entstehungsgeschichte des Hofgerichts fiir Skåne und Blekinge nachgezeichnet (Modéer). Diese Ubersicht geht auch auf die Personalprobleme der rechtshistorischen Forschung in Schweden ein. Die Hochschulreform und die Reformder Juristenausbildung seit 1978 hat zu Schwierigkeiten fiir die Forschungsmittel an den juristischen Fakultäten gefiihrt. Ein Vorschlag, einen der drei rechtshistorischen Lehrstiihle Schwedens — den in Stockholm — nicht wiederzubesetzen, stellt gegenwärtig ein groBes Problemdar. Das Institut fiir rechtsgeschichtliche Forschung, gegriindet von Gustav und Carin Olin, hat vor allem durch seine beiden Schriftenreihen, die Rechtshistorische Bibliothek und die Rechtshistorischen Studien, groBe Bedeutung fiir die Behauptung der Position der Rechtsgeschichte gehabt. AbschlieBend hebt der Verfasser die Notwendigkeit einer rechtshistorischen Forschung iiber die herkömmlichen Grenzen der Fachbereiche hinweg hervor. Er spricht sich dafiir aus, daB die schwedischen Rechtshistoriker ein gemeinsames Program fiir ihre Forschungsaufgaben formulieren, daB sich Untersuchungen auf die beiden letzten Jahrhunderte konzentrieren und daB die Zusammenarbeit der Rechtshistoriker des skandinavischen Nordens konkreter wird.
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=