Kjell Å. Modéer 206 Zusammenfassung Die rechtsgeschichtliche Forschung in Schweden Der Verfasser gibt in diesem Artikel eine Obersicht iiber die rechtsgeschichtliche Forschung des letzten Jahrzehnts in Schweden. Er stellt weiter die gegenwärtigen Probleme der Rechtsgeschichte im personellen und materiellen Bereich dar. AbschlieBend skizziert er eigene Gedanken zu den Zielen rechtshistorischer Forschung von Morgen. Die Obersicht iiber die Forschungssituation zeigt, daB rechtshistorische Themen zunehmend auch von anderen Wissenschaften her in Angriff genommen werden, denn ein wesentlicher Teil der einschlägigen Arbeiten sind von Forschern an den theologischen und philosophischen Fakultäten vorgelegt worden. Seit den Zeiten Carl Johan Schlyters, des beriihmten Fierausgebers der mittelalterlichen Rechte Schwedens, bilden kritische Editionen der mittelalterlichen Rechtsquellen einen wesentlichen Teil der rechtshistorischen Forschung. In dieser Tradition haben im Berichtszeitraum zwei Philologen ihre Ergebnisse zu zwei Rechtsbiichern aus jener Zeit vorgelegt. Elias Wessén hat die älteste erhaltene Handschrift von Magnus Erikssons Stadtrecht, das Gesetzbuch von Söderköping aus dem Jahre 1387, herausgegeben. Per-Axel Wiktorsson behandelt in seiner Gradualabhandlung den Codex B des Södermannarechts. Wie Schlyter, aber im Gegensatz zur späteren Forschung, behauptet er, daB alle erhaltenen Handschriften auf die Redaktion von 1327 zuriickzufiihren sind. Das Ostgötenrecht ist schlieBlich von dem deutschen Rechtshistoriker Dieter Strach in einer kommentierten Obersetzung herausgegeben worden. Monographien zu einzelnen Rechtsinstituten stellen eine traditionelle Form rechtshistorischer Arbeiten dar. Im Rahmen eines gröBeren Forschungsprojekts zur ProzeBrechtsgeschichte des Geständnisses hat Professor Göran Inger 1976 zv/ei Monographien vorgelegt, die eine iiber die Entwicklung des Geständnisses in Schweden bis 1614 und die andere iiber das Rechtsinstitut der Gefangensetzung zur Erzwingung eines Geständnisses. Unter sonstigen Monographien zu Rechtsinstituten können die Arbeiten des Historikers Hans Petersson iiber die Morgengabe und zwei rechtshistorische Gradualabhandlungen aus Stockholm, nämlich von Gösta Äqvist iiber Frieden und Eidschwur (1968) und von Ernst Nathorst-Böös iiber die Geschichte der Miinzfälschungsdelikte (1973) erwähnt werden. Eine Historikerin aus Stockholm, Elsa Sjöholm, hat Metoden und Forschungsergebnisse der schwedischen Rechtshistoriker in mehreren Arbeiten kritisiert. Sie vertritt die Ansicht, die traditionelle Rechtsgeschichte sel in eine Sackgasse geraten. Ihre Aufgabe miisse sein, zu ermitteln, »wie das ProzeBwesen in seiner Gesamtheit in der historischen Umwelt funktionieren sollte, die wie nach unserem Wissen mit seinemEntstehen verbinden». Als Folge ihrer Kritik an den Ergebnissen der Rechtshistoriker hat sich Sjöholm in erster Linie mittelalterlichen Fragen zugewandt. Mittelalterliche Themen prägen im iibrigen bis heute auch die rechtshistorische Forschung. Die Rezeption des kanonischen Rechts biidete den Hintergrund fiir familienrechtliche Arbeiten (Lizzie Carlsson) und kirchenrechtliche Untersuchungen (Hellström). Der EinfluB des kanonischen Rechts auf die älteste politische Gllederung Schwedens ist in zwei Arbeiten von Carl Axel Ekbom iiber den Vienne-Zehnten in Skandinavien behandelt worden.
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