Rättshistorisk forskning — Norge 181 der juristischen Fakultät, also im Stadtzentruman der Karl-Johans-gate aufgestellt werden. 2. Im Bereich der Quellenedition, besonders unter der Rechtshistorischen Kommission (die auch im neuen Gebäude des Reichsarchivs Räume erhalten wird). Gegenwärtig wird im Rahmen der Herausgabe der alten Rechte Norwegens an einem Band zu Christiern IL, 1513—23, und am ersten Band der Urteile des Oberhofgerichts, 1669—79, gearbeitet. 3. Bei monographischen Arbeiten wie der von Sverre Tonnesen: Retten til jorden i Finnmark, Bergen 1972, die insbesondere die Rechte der lappländischen Bevölkerung behandelt und in der der Verfasser in einem de lege ferenda-Kapitel das Problem so lösen will, daB er in Finnmark das Rechtsinstitut der allmenning wie im iibrigen Norwegen einfiihren will. Als ein zweites Beispiel sei eine begonnene Arbeit iiber die Gerichtskontrolle der Verwaltung besonders im 19. Jahrhundert genannt. Die rechtliche Vergangenheit ist wichtig; sie hat umfangreiches Material hinterlassen. Das wissen alle Flistoriker, und deshalb ist die Rechtsgeschichte in Norwegen nicht gefährdet. Form und Inhalt der Rechtsgeschichte sind jedoch nicht ein fiir allemal bestimmt. Wir können z. B. durchaus eine Rechtsgeschichte ohne Juristen bekommen. Hier llegt eine Gefahr, nämlich die des mangelhaften Verständnisses der rechtlichen Vergangenheit und damit der Vergangenheit schlechthin. Die Folge kann eine Rechtsgeschichte sein, die bei Juristen wenig Aufmerksamkeit erregt, und damit schlimmstenfalls die Konsequenz hat, daB die juristische Profession dazu verfiihrt wird, ihre Rechtsquellen ohne Bcachtung der zeitlichen Dimension auszulegen. Der Artikel schlieBt mit einem Vorschlag an die nordischen Rechtshistoriker, ihre spezifisch rechtshistorischen Methodengrundlagen bewuBt unter Diskussion zu stellen.
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