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Nordisk rättshistorikerkongress i Uppsala 1977 155 Die nordische Rechtshistorikertagung in Uppsala Aus AnlaB der Fiinfhundertjahr-Feier der Universität Uppsala wurden von den an ihr vertretenen Wissenschaften eine Vielzahl von Symposien veranstaltet. Diese Veranstaltungen sollten die Stellung der Universität als einer Hochburg der freien Wissenschaften manifestieren. Von den nicht weniger als 49 wissenschaftlichen Tagungen und Symposien, die im Jubiläumsjahr in Uppsala mit Teilnehmern aus aller Welt stattfanden, veranstaltete die juristische Fakultät vier, und eine dieser vier Veranstaltungen galt der rechtshistorischen Forschung und Lehre. Schon vier Jahre zuvor hatte Gösta Åqvist, seinerzeit Professor fur Rechtsgeschichte an der Universität Oslo, die Initiative zu einer Tagung der Rechtshistoriker aus den nordischen Ländern in Oslo ergriffen, der zwei Jahre später ein ähnliches Treffen in Stockholm mit Professor Erik Anners als Gastgeber und Leiter folgte. Ziel dieser Tagungen war es, die rechtshistorischen Forscher aus den nordischen Ländern zusammenzufiihren und ihnen Gelegenheit zur persönlichen Kontaktaufnahme zu geben. Schon beim ersten Zusammentreffen in Oslo zeigte sich, daB diese nordischen Rechtshistorikertagungen seit langem bestehende Bediirfnisse erfiillten. Deshalb wurde vereinbart, nach Möglichkeit derartige Symposien regelmäBig in den verschiedenen Ländern zu veranstalten. Die nordische Rechtshistorikertagung in Uppsala kam — wie das Stockholmer Treffen — in diesem Sinne zustande und fand vom 23. bis 25. November 1977 statt. AuBer den Lehrern der juristischen Fakultät Uppsalas nahmen an ihr etwa 25 Rechtshistoriker aus alien nordischen Ländern teil. Die Generalthemen des Kongresses waren wie schon erwähnt die rechtshistorische Forschung und Lehre in den nordischen Ländern. Dariiberhinaus umfaBte das Program u. a. Vorlesungen von Pro-fessor Åke Malmström, Uppsala, iiber »Die juristische Fakultät in Uppsala 500 Jahre» und von Professor Stig Jägerskiöld, Uppsala, iiber das Thema »Der EinfluB des Gode civil auf die schwedische Rechtsentwicklung». Die erstere Vorlesung bot im wesentlichen eine Zusammenfassung der Forschungsergebnisse zur Geschichte der Fakultät, die Professor Malmströmschon in der Jubiläumsreihe Acta Universitatis Upsaliensis, Uppsala University 500 Years, 11, Juridiska fakulteten vid Uppsala universitet, 1976, vorgelegt hatte. In der zweiten Vorlesung —iiber den EinfluB des Gode civil auf die schwedische Rechtsentwicklung — stellte Professor Jägerskiöld seine Vertrautheit mit dem französischen Recht unter Beweis und beleuchtete auf faszinierende und iiberzeugende Weise, wie das Rechtsdenken in Schweden im 19. Jahrhundert von der französischen Gesetzgebung und Lehre beeinfluBt worden ist. Da diese Untersuchung noch nicht abgeschlossen war und ist, ist sie unter die hier veröffentlichten Tagungsschriften nicht aufgenommen worden. Zu den beiden Themen der rechtshistorischen Forschung und Lehre in den nordischen Ländern hatten Vertreter der verschiedenen Länder bzw. Universitäten Arbeitsberichte ausgearbeitet, die vorgetragen und diskutiert wurden. Hierbei ergab sich u.a., daB die rechthistorische Forschung in sämtlichen Ländern weitgehend auf die Erläuterung und Erklärung der Rechtsentwicklung der älteren Zeit ausgerichtet gewesen ist, während die Rechtsgeschichte des 19. und 20. Jahrhundert kaum oder kein Interesse gefunden hat. Während der letzten Jahre hat man sich jedoch zunehmend auch fiir die Rechtsgeschichte der letzten Jahrhunderte interessiert. AuBerdem ergab sich sehr deutlich, wieviel die rechtshistorische Forschung in den einzelnen nordischen Ländern verbindet — eine an sich

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