RS 6

Gösta åqvist 152 Zusammenfassung Die Anwendung von Magnus Erikssons Stadtrecht auf Schärenbewohner und Seeleute Ein altes Problem des nordischen Rechts ist die Frage des Gerichtsstandes fur die Aburteilung von Straftaten, die auf See an Bord von Schiffen begången worden sind. In der Regel sind solche Dinge an Bord entschieden worden, und zwar häufig durch Vergleich, bin und wieder aber auch dadurch, daB sich Kapitän und Besatzung als Gericht konstituierten. War jedoch in einer ernsteren Sache vor dem Anlaufen einer Stadt keine Entscheidung gefällt worden, wurde angenommen, daB der Streit oder das Delikt der Gerichtsbarkeit der Stadt und ihremRecht unterliege. Das ist also die iibliche Regel. Im schwedischen Bjärköarecht und im späteren Stadtrecht, wie es im Stadtrecht Magnus Erikssons formuliert ist, werden jedoch wichtige Ausnahmen gemacht, nach denen das Stadtrecht verhältnismäBig weit in die Stockholmer Schären hinaus Anwendung findet. Dabei spielen fiir die Abgrenzung des Gerichtssprengels der Stadt Stockholm einige Ortsangaben eine entscheidende Rolle. GroBe Zweifel und verschiedene Auffassungen sind dazu vorgetragen worden, welche Grenzen durch diese Ortsangaben bezeichnet werden. I diesem Aufsatz soil gezeigt werden, daB alle im Stadtrecht erwähnten Orte in den Stockholmer Schären zu suchen sind und daB fiir einlaufende Schiffe nicht zwei Grenzen gegeben sind, sondern nur eine Grenze besteht. Die friiher angenommene engere Grenze Stockholm—Kungshamn kann als eine Ausweitung der Jurisdiktion der Stadt Stockholm iiber Sicklaön bis Kungshamn verstanden werden, die teilweise durch das Privileg der Stadt iiber Sicklaön begriindet wird. Die beiden auBerdem erwähnten Orte Korshamn und Aspasund sind besonders diskutiert worden, vor allem weil iiber ihre Belegenheit verschiedene Meinungen vertreten worden sind. In diesem Aufsatz wird nachgewiesen, daB Korshamn mit Sicherheit im siidöstlichen Teil des Värmdö zu suchen ist, wo noch heute Korshamnsviken eine Ortsbezeichnung und Krysshamn ein bekannter Ankerplatz sind. Eine Beschreibung und eine Karte dieser Fahrwasser findet sich in einem holländischen Zee-Spiegel aus dem 17. Jahrhundert. Aspasund ist offenbar in der Gegend von Aspö beim heutigen Dalarö zu suchen, und zwar wegen der Bedeutung dieses Platzes am Fahrwasser nach Stockholm fiir die vom Siiden her vomAusland einlaufenden Schiffe. Als unmögliche Alternativen miissen die weiteren Aspasund ausgeschieden werden, nämlich das Aspasund zwischen Runmarö und Nämdö und das Aspasund in der Nähe der finnischen Utö. Keiner dieser Sunde kann verniinftigerweise fiir das Anlaufen von StockholmBedeutung gehabt haben. Ein ausgelassenes the in bestimmten Handschriften von Magnus Erikssons Stadtrecht fiihrt zu unterschiedlichen Auslegungen der Rechtsstellung der Schärenbewohner. Die absichtliche Auslassung von the in bestimmten Handschriften zeigt, daB in der Rechtspraxis die Schärenbewohner bei schwereren Delikten nach Stadtrecht, bei leichteren aber nach Landrecht abgeurteilt worden sind. Hierdurch ist die Anwendung des Stadtrechts bis weit in die Schären hinaus sogar auf die dort ansässige Bevölkerung und nicht nur auf Delikte ausgedehnt worden, die an Bord von Schiffen auf der Reise nach Stockholm begången worden waren. Värmdö skeppslag und seinem Gericht ist die Rolle als verlängerter Arm Stockholms zugefallen, wobei das Stadtrecht in bestimmten Fällen bis nach Åland hin angewandt worden ist.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=