last wills in the border area of the roman, germanic, and slavic worlds Rechtsgeschäfts, teils neben anderem.9 Angesichts der bis ins Hochmittelalter allgemein sehr eingeschränkten Testierfreiheit10 erscheinen diese gut fünf Prozent auf den ersten Blick recht beachtlich. Mehr als neun Zehntel dieser Texte kommen aus dem Norden und nur ein schwaches Zehntel aus dem Süden. Die große Masse an letztwilligen Verfügungen findet sich also gerade dort, wo mit einer römischen Testaments-Tradition am wenigsten gerechnet werden kann, und damit auch am wenigsten mit Verfügungen von Todes wegen. Sehr eigentümlich wirkt auch die zeitliche Verteilung der Dokumente. Bei den letztwilligen Verfügungen entspricht die erhaltene Dokumentation keineswegs dem sonst weithin zu beobachtenden Verbreitungsbild. Das heißt, es gibt nach dem zahlenmäßigen Tiefstand um 900 keine einigermaßen kontinuierliche Zunahme der Beurkundungen. Wohl gibt es eine schwache Zunahme im 10. und im 11. Jahrhundert, aber nur im Norden. Erst im 12. Jahrhundert steigt dort die Zahl der Dokumente deutlich an, jetzt aber rasant: auf 120 Stück in der ersten Jahrhunderthälfte, in der zweiten gar auf 180 Stück. In der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts jedoch sackt der Norden massiv auf knapp 50 Dokumente ab. Ganz anders der Süden: Hier gibt es im ganzen 12. Jahrhundert nur 10 Dokumente, in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts dann knapp 20. Was steckt hinter diesem merkwürdigen Verteilungsbild? Natürlich ist einzuräumen, dass die urkundliche Überlieferung für das Binnenland des heutigen Slowenien bis etwa 1250 vergleichsweise sehr dünn ist, auch mag es unterschiedliche Testiergewohnheiten gegeben haben. Aber der Hauptgrund liegt anderswo. Maßgeblich sind ganz offensichtlich die auf uns gekommenen Überlieferungsträger. Von den über 400 hier relevanten Texten stammen drei Viertel aus Traditionsbüchern. Die in diesen aufgezeichneten urkundlichen Notizen hatten aufgrund ihrer Buchform von vornherein eine ungleich höhere Überlieferungschance als Einzelurkunden, zumal Testamente nach Abwicklung der Erbsache normalerweise wohl schnell ihren Wert verloren; noch dazu erfassen die urkund9 Wegen des knappen verfügbaren Raums werden hier wie im Folgenden zumeist nur die im Text speziell angesprochenen Urkunden mit Druckort zitiert. 10 Ebenfalls aus Raumgründen wird auf den Nachweis von ‚Handbuchwissen‘ verzichtet. 84
RkJQdWJsaXNoZXIy MjYyNDk=